Beglaubigte Übersetzungen – wieso und weshalb?

Wenn Sie ins Ausland ziehen möchten, um dort zu studieren oder zu arbeiten, benötigen Sie in der Regel eine beglaubigte Übersetzung Ihrer wichtigsten Dokumente. Denn: Andere Länder, andere Sprachen. Behörden, Gerichte, Ämter oder Verwaltungsorgane wie Hochschulen und Universitäten, nehmen in den meisten Fällen nur Dokumente an, die auf der jeweiligen Amtssprache des Landes verfasst sind. Zu den wenigsten Ausnahmen gehört die englische Sprache, die beinahe überall akzeptiert wird. Aus diesen Gründen empfiehlt es sich Ihre wichtigsten Dokumente im Voraus übersetzen zu lassen, um sie vor Ort vorlegen zu können. Egal, ob Sie sich an einer Hochschule einschreiben, oder Ihren Wohnsitz anmelden möchten – die entsprechenden Dokumente, sollten übersetzt sein.

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Um die Richtigkeit der Übersetzung überprüfen zu können und somit die Dokumente als wahrheitsgemäß und wortgetreu anerkennen zu können, verlangen Behörden, Gerichte und Ämter in der Regel eine beglaubigte Übersetzung. Dies ist eine Übersetzung eines offiziellen Dokuments, das im Anschluss mit einem Beglaubigungsvermerk eines/einer vereidigten Übersetzer/in versehen wird. Nur mit der Unterschrift oder dem Stempel eine/r/s beeidigt oder vereidigten Übersetzers/Übersetzerin wird die Echtheit der Übersetzung rechtlich verbindlich zugesichert und gilt als amtlich beglaubigt. Ausschließlich gerichtlich vereidigte Übersetzer/innen, können solche Übersetzungen ausführen.

Welche Dokumente muss ich beglaubigen lassen?

Die Antwort auf diese Frage, kommt auf den Grund an, aus dem Sie ins Ausland gehen. Sind Sie nur für einen kurzen Urlaub dort? Möchten Sie vor Ort heiraten? Wollen sie längerfristig in dem neuen Land leben? Dort arbeiten? Oder sind Sie nur für das Studium oder die Ausbildung dort? Vielleicht handeln Sie ja auch als Unternehmen und möchten eine Tochtergesellschaft gründen, oder mit neuen Partner/innen ins Geschäft treten. Im Folgenden finden Sie eine Liste der häufigsten Übersetzungen, die Sie für Ihren Aufenthalt im Ausland beglaubigen lassen sollten:

Als Privatperson:

  • Ausweispapiere: Egal, ob Reisepass, Führerschein oder Personalausweis, Ihre Ausweispapiere gelten als Ihre wichtigsten Dokumente, die Sie im Ausland dabei haben sollten. Denn Sie dienen zur Identifizierung Ihrer Person, in dem Sie Ihren Namen, Ihre Meldeadresse und Ihr Geburtsdatum enthalten. Innerhalb der EU wird Ihr Personalausweis überall anerkannt, doch besonders in Nicht-EU-Mitgliedsländern empfiehlt sich eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Ausweispapiere.
  • Urkunden: Eine der wichtigsten Urkunden, ist Ihre Geburtsurkunde. Wenn Sie ins Ausland ziehen möchten, müssen Sie bei den meisten Behörden oder Ämtern Ihre Geburtsurkunde vorlegen, um sich auszuweisen. Doch auch falls Sie vorhaben im Ausland zu heiraten, oder sich scheiden zu lassen, oder einfach wollen, dass Ihre Ehe auch in der neuen Heimat anerkannt wird, müssen die Heirats- oder Scheidungsurkunde sowie ggf. ein Ehefähigkeitszeugnis vorliegen. Diese bemächtigen Sie entweder eine Ehe einzugehen, oder sie zu beenden. Genauso wie Ihre Ehe bei Ummeldung offiziell eintragen zu lassen. In allen Fällen sollten Sie die Übersetzung Ihre Urkunden beglaubigen lassen.

Für Unternehmen oder Arbeitsuchende:

  • Diplome: Wenn Sie vorhaben dem internationalen Arbeitsmarkt beizutreten und sich im Ausland einen Job oder eine Ausbildung suchen möchten, sollten Sie wichtige Diplome oder Empfehlungsschreiben, wie Ihr Abiturzeugnis, eine Praktikumsbescheinigung oder ein Arbeitszeugnis vorlegen können. Damit Ihre Arbeitgeber/innen sich auch von der Wahrhaftigkeit der Empfehlungen und Noten überzeugen können, sollten Sie diese Diplome von eine/r/m vereidigten Übersetzer/in beglaubigen lassen
  • Führungszeugnis: In der Regel verlangen nicht nur neue Arbeitsstellen das polizeiliche Führungszeugnis, sondern auch Visumantragsstellen. Die behördliche Bescheinigung aus dem Strafregisterauszug dokumentiert und gibt Ihrem neuen Arbeitgeber Einblicke in Ihre (möglichen) Vorstrafen. Aus diesem Grund muss die Übersetzung dieses Dokuments mit der Unterschrift eine/r/s vereidigten Übersetzer/s/in versehen sein, um offiziell anerkannt werden zu können.
  • Arbeitsverträge: Als Unternehmen sollten Sie dafür sorgen, dass Arbeitsverträge für alle Mitarbeiter/innen in ihrer jeweiligen Mutter- oder zumindest Amtssprache zur Verfügung stehen, denn Arbeitsverträge definieren die Geschäftsbeziehungen zwischen Arbeitgeber/in und Arbeitnehmer/in. Nur mit einer beglaubigten Übersetzung sorgen Sie für eine rechtliche Verbindlichkeit.
  • Handelsregisterauszug: Ob für die Eröffnung einer Tochtergesellschaft, dem Verkauf Ihres Unternehmens oder der allgemeinen Durchführung von Geschäften mit ausländischen Partner/innen, benötigen Sie in der Regel eine beglaubigte Übersetzung Ihres Handelsregisterauszugs. Hier sind die grundlegenden Informationen zu Ihrem Unternehmen (Name der Firma, Firmensitz, Anschrift, Unternehmensgegenstand etc.) gegeben. Nur eine beglaubigte Übersetzung eines aktuellen (nicht älter als 3 Monate!) Handelsregisterauszug können Sie auch im Ausland verwenden.

Wir von Berlin Translate stehen Ihnen bei allen Fragen rund um beglaubigte Übersetzungen zur Verfügung. Gerne nehmen wir auch direkt Aufträge entgegen, wenn Sie eine der oben genannten oder weitere Übersetzungen benötigen, um Ihren Weg ins Ausland zu starten! Wir sind für Sie da.

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