Heirat im Ausland: darauf sollte man achten

Eine Heirat im Ausland ist für viele ein Traum. Weiße Strände, Palmen und Meer – raus aus dem Alltag und diesen wichtigen Tag so richtig genießen. Doch eine Eheschließung im Ausland bringt auch ein paar Herausforderungen mit sich. Lasst euch davon aber nicht abschrecken, denn mit ein wenig Vorbereitung ist das alles machbar. Wir haben hier schonmal die wichtigsten Unterlagen und ein paar Anmerkungen dazu für euch zusammengetragen.

Welche Dokumente braucht man für eine Heirat im Ausland?

  • Reisepass oder Personalausweis
  • internationale Geburts- oder Abstammungsurkunde
  • Ehefähigkeitszeugnis

Ob zusätzliche Unterlagen anfallen, unterscheidet sich von Person zu Person. Je nach dem, ob man beispielsweise bislang noch nicht verheiratet war oder bereits geschieden oder verwitwet ist. Viele Dokumente sind heutzutage international anerkannt oder bereits auf Englisch verfasst und verlangen daher keine Übersetzung. Aber je nach dem, wo man heiraten möchte, müssen Dokumente eventuell in die jeweilige Landessprache übersetzt werden. In diesem Fall ist nur eine beglaubigte Übersetzung eines vereidigten Übersetzers rechtswirksam.

Auch interessant: Wenn einer der zukünftigen Ehepartner die Landessprache des Heiratortes nicht ausreichend beherrscht, muss ein Übersetzer oder Dolmetscher die Zeremonie in die jeweils andere Sprache übertragen. Das ist in den meisten Landesgesetzen so vorgeschrieben.

Wird eine Heirat im Ausland in Deutschland anerkannt?

Ja, in der Regel werden Eheschließungen im Ausland in Deutschland problemlos anerkannt. Sie müssen dafür nach geltendem Recht (z.B. Leidigkeit und Mindestalter beider Personen) abgeschlossen werden und dabei alle formalen Bedingungen erfüllen. In der Regel reicht es, wenn man die formalen Bedingungen des Heiratortes erfüllt, auch wenn diese von den in Deutschland geltenden Vorschriften abweichen. Um in Deutschland rechtswirksam zu belegen, dass alle Formvorschriften eingehalten wurden, braucht man eine Überbeglaubigung. Hierbei unterscheidet man zwischen Legalisation und Apostille. Informiert euch also unbedingt vorher, ob und welche Art von (Über-)Beglaubigung ihr für eure Dokumente braucht.

Was braucht man zur Eintragung in das Eheregister?

Wer im Ausland geheiratet hat kann die Ehe anschließend in das Eheregister eintragen lassen. Hierfür muss ein Antrag gestellt werden, für den ihr folgende Unterlagen auf jeden Fall braucht:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Heiratsurkunde im Original mit Überbeglaubigung
  • Übersetzung aller fremdsprachlichen Urkunden durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer

Auch hier können ggf. weitere Unterlagen anfallen. Am besten fragt ihr diesbezüglich bei eurem jeweils zuständigen Standesamt nach, um sicherzugehen, dass ihr alle Unterlagen habt.

Beglaubigte Übersetzungen

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