Gute Frage: Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Übersetzungen sollten immer richtig und vollständig sein. Immerhin gewinnen sie in dieser global agierenden Welt immer mehr an Wichtigkeit oder sind bereits jetzt unverzichtbar. Doch in manchen Fällen ist es besonders wichtig, dass die Übersetzung treffend und vollständig ist. Ob eine Hochzeit oder ein Studium im Ausland – damit auch übersetzte Dokumente rechtswirksam sind, müssen sie amtlich bestätigt werden. Man spricht hierbei auch von „beglaubigten Übersetzungen“.
Was ist eine beglaubigte Übersetzung und wofür braucht man sowas?
Man muss Übersetzungen immer dann beglaubigen lassen, wenn es sich um fremdsprachliche Dokumente handelt, die bei Behörden, Gerichten oder Bildungseinrichtungen eingereicht werden sollen. Nur vereidigte Übersetzer und Übersetzerinnen dürfen solche Übersetzungen anfertigen. Sie überprüfen, ob die Übersetzung richtig und vollständig ist und bestätigen anschließend mit ihrer Unterschrift und einem Stempel bzw. Siegel, dass die Übersetzung inhaltlich dem Original entspricht. In manchen Fällen braucht man sogar die Unterschrift des Konsulats oder des zuständigen Gerichtspräsidenten. Da es nicht so viele vereidigte Übersetzer und Übersetzerinnen gibt und beglaubigte Übersetzungen häufig mehr Zeit in Anspruch nehmen als reguläre Übersetzungen, sind sie somit auch teurer.
Wann müssen Übersetzungen beglaubigt werden?
Übersetzungen müssen immer dann beglaubigt werden, wenn das Original nicht in der Amtssprache verfasst ist aber im Zielland rechtswirksam sein muss. Das betrifft typischerweise Verträge, Urkunden und Zeugnisse. Aber auch ärztliche Atteste, Ausweispapiere, Auszüge aus dem Handelsregister, polizeiliche Führungszeugnisse und Testamente muss man in der Regel beglaubigen lassen.
Was sind vereidigte Übersetzer und Übersetzerinnen?
Der Übersetzer-Beruf ist in Deutschland nicht geschützt. Daher kann prinzipiell jeder Übersetzungsleistungen gegen Entgelt anbieten, ohne eine dementsprechende Ausbildung absolviert zu haben. Vereidigte Übersetzer und Übersetzerinnen müssen hingegen ihre persönliche und fachliche Eignung für die Tätigkeit bei Gerichten und Behörden nachweisen. Anschließend legen sie bei einem Landgericht, Oberlandgericht oder einer Innenbehörde einen allgemeinen Eid ab und lassen sich schließlich bei selbigen registrieren. Außerdem verpflichten sie sich zur Verschwiegenheit und müssen Texte treu und gewissenhaft in die jeweils andere Sprache übertragen.