Apostille und Legalisation, Was ist der Unterschied?

Deutsche Behörden erkennen nicht alle ausländischen Dokumente sofort an. Um die Echtheit der Dokumente zu versichern und Betrug zu vermeiden gibt es zwei Beglaubigungsverfahren im internationalen Rechtsverkehr. Die Apostille und die Legalisation.

Was ist eine Apostille?

Die Apostille im Jahre 1916 in der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht eingeführt. Das Abkommen wurde mittlerweile von 121 Staaten unterzeichnet. Eine Apostille kann nur ausgestellt werden wenn das Dokument aus einem der Mitgliedsstaaten des Haager Übereinkommens stammt. Zudem muss es in einem dieser Länder Anwendung findet. Der Stempel bestätigt die Echtheit des Siegel oder der Unterschrift, jedoch nicht den Inhalt und die Richtigkeit. Die Apostille soll dazu dienen den Aufwand für eine Legalisation zu ersetzen und leichter zu machen.

Was ist eine Legalisation?

Die Legalisation bestätigt wie die Apostille, die Echtheit der Unterschrift und die Befugnis des Ausstellers. Das Dokument muss vom jeweiligen Staat beglaubigt werden damit die ausländischen Deutschen Behörden das Dokument legalisieren und die Echtheit bestätigen können. Danach kannst du das Dokument den deutschen Behörden vorlegen.

Wann brauche ich eine Apostille und wo bekomme ich sie?

Das Land kann das Apostille nur erteilen wenn das Dokument aus einem Mitgliedstaat des Haager Übereinkommens stammt. Zudem muss es auch in einem der Länder Anwendung finden. Zudem muss der ausstellende Amt das Dokument als amtlich betrachten. Die Apostille erhält man von der zugehörigen Apostille-Behörde des Landes, dafür muss das Dokument im Original vorliegen. Die Adressen der jeweiligen Apostille-Behörden kann man im Index der Haager Konferenz finden.
Sollte es jedoch zu kommunikativen oder ähnlichen Schwierigkeiten kommen, kann die deutsche Auslandsvertretung weiterhelfen oder man beauftragt einen Dienstleister zur Beschaffung der Apostille.

Wo erhalte ich eine Legalisation?

Der Antrag für eine Legalisation muss bei den ausländischen deutschen Behörden eingereicht werden. In vielen Staaten muss eine Behörde des Ausstellerlandes das Dokument beglaubigen. Wie zum Beispiel das Außenministerium.

Beglaubigte Übersetzungen

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