Vereidigter Übersetzer, beeidigter Übersetzer und ermächtigter Übersetzer – Welche Unterschiede gibt es?

Vereidigter Übersetzer, beeidigter Übersetzer und ermächtigter Übersetzer – Welche Unterschiede gibt es?

Die unterschiedlichen Bezeichnungen haben ihre Wurzeln in den unterschiedlichen Rechtsprechungen der einzelnen Bundesländer. Jedoch sind diese in ihrer Funktion gleich. Trotz den Bezeichnungen „vereidigter Übersetzer“, „beeidigter Übersetzer“ und „ermächtigter Übersetzer“, gibt es keinen Unterschied.

Dasselbe gilt auch für die fertige Übersetzung, eine beglaubigte Übersetzung ist zum Beispiel dasselbe wie eine bestätigte Übersetzung.

Doch was bedeuten diese Titel?

Unabhängig von ihrer genauen Bezeichnung, dürfen diese Übersetzer fremdsprachige Urkunden übersetzen, welche bei Behörden oder in Gerichtsverfahren verwendet werden.

Diese Übersetzer haben bei einem Landgericht, Oberlandesgericht oder einer Innenbehörde einen allgemeinen Eid abgelegt. Dieser Eid ist vor allen Gerichten des Bundes und der Länder gültig.

Diese Übersetzer werden in einer deutschlandweiten Datenbank festgehalten. Gerichte und Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen sind sogar verpflichtet, diese Liste bei der Auswahl von Übersetzern und Dolmetschern zu benutzen. Außerdem werden diese speziellen Übersetzer aufgrund ihrer Funktion nicht wie üblich, sondern nach den Vorschriften eines Gerichtssachverständigen behandelt.

Wieso also unterschiedliche Bezeichnungen?

In Deutschland unterliegt die Vereidigung, Beeidigung oder auch Ermächtigung von Übersetzern den einzelnen Bundesländern. Daher kommt der Unterschied bei den Bezeichnungen „vereidigter Übersetzer“, „beeidigter Übersetzer“ und „ermächtigter Übersetzer“. Aufgrund dieser Rechtslage sind auch einzeln anzutreffende Bezeichnungen wie beispielsweise „staatlich beeidigt“ falsch.

Folgend eine Auflistung der Unterschiedlichen Bezeichnungen und in welchen Bundesländern man diese antreffen wird:

Ermächtigter Übersetzer: Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen

Allgemein ermächtigter Übersetzer: Hessen

Allgemein vereidigter Übersetzer: Saarland

Öffentlich bestellter Übersetzer: Sachsen-Anhalt

Öffentlich bestellter und beeidigter Übersetzer: Bayern

Öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Übersetzer: Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen

Öffentlich bestellter und beeidigter Urkundenübersetzer: Baden-Württemberg

Öffentlich bestellter und allgemein vereidigter Übersetzer: Hamburg

Vereidigte, beeidigte und ermächtigte Übersetzer in anderen Ländern

Auch im Ausland sind Übersetzer tätig, die gemäß der Rechtsprechung ihres Landes behördliche Dokumente übersetzen dürfen. Auch hier gibt es je nach Land viele unterschiedliche Bezeichnungen für diese Art des Übersetzers und die von ihm erstellten Übersetzungen.

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