Studium in Spanien: notwendige Dokumente
Der Semesterbeginn naht und wenn du dein letztes Jahr im Ausland verbracht hast und deine Laufbahn nun in Spanien fortführst, brauchst du etwas Zeit, um wieder in deine Routine zurückzukehren. Bevor du jedoch mit dem neuen Jahrbeginnst, müssen verschiedene Dokumente vorgelegt werden, die beglaubigt übersetzt sein müssen. Keine Angst, atmetief durch, wir von CBLingua helfen dir!
Es gibt verschiedene Verfahren, die durchgeführt werden müssen, um das im Ausland verbrachte Jahr je nach Tätigkeit zu dokumentieren.
Diese Verfahren sind:
- Homologation
- Validierung
- Äquivalenz
Studium in Spanien & Berufliche Anerkennung
Bei Abschluss eines nicht-universitäres Studiums müssen die Nachweise lediglich anerkannt und validiert werden. Denk daran, dass diese Nachweise dafür bestimmte Anforderungen erfüllen müssen:
Sie müssen offiziell gültig sein
Es muss eine akademische Gleichwertigkeit geben
Sie müssen in ihrer Gesamtheit verabschiedet worden sein
Es muss eine ausreichende akademische Gleichwertigkeit bestehen mit dem spanischen Abschluss bestehen bzgl. Inhalt und Dauer.
Bei Abschluss eines Hochschulstudiums brauchst du die folgenden Dokumente. Die Übersetzung muss immer beglaubigt sein
Studium in Spanien: zu beachtende Schritte
Erstens die Homologation: Hierbei wird der im Ausland erworbene Abschluss mit einem spanischen Abschluss gleichgesetzt, um den Zugang zu einem Job in Spanien zu ermöglichen. Das Ministerium für allgemeinen und beruflichen Bildung ist dafür zuständig. Hochschulabschlüsse, Diplome oder Spezialisierungsnachweise sind Dokumente, die anzuerkennen sind.
Der nächste Schritt ist die Validierung, bei dem es sich um die Anerkennung der Gültigkeit eines im Ausland absolvierten Studiums mit einem spanischen Abschluss, mit dem Ziel, das Studium in Spanien fortzuführen. Eine akademische Akte oder ein Kursnoten-Nachweis sind hierbei zu beglaubigende Dokumente, wofür die Universität, an der das Studium fortgeführt werden soll, zuständig ist.
Nun kommen wir zur Äquivalenz. Das im Ausland absolvierte Studium muss die gleichen akademischen Auswirkungen haben wie das spanische Studium, für das die Äquivalenz beantragt wurde. Der Übersetzer ist allerdings nicht für die Erstellung von Äquivalenzen zuständig, sondern die öffentlichen Verwaltungen. In jedem Fall könnte zur Erleichterung der Arbeit der Verwaltung eine Fußnote gemacht werden, die die Äquivalenz zwischen dem akademischen System des ausländischen Landes und dem spanischen System erklärt.
Als letztes die berufliche Anerkennung. Dieses Verfahren gilt nur für Studierende, die einen von einer Einrichtung des Europäischen Hochschulraums (EHEA) ausgestellten Abschluss erworben haben. Dieses Verfahren führt zur Zulassung zum Ausüben bestimmter Berufe im gesamten Land.
Dies sind die Formalitäten und Verfahren, die du bei deiner Rückkehr nach Spanien erledigen musst. Denk daran, dass all diese Verfahren von der entsprechend beglaubigt übersetzt sein müssen. Es ist wichtig, dass man sich immer an anerkannte, auf diesen Bereich spezialisierte Übersetzer, wendet.