Nachbeurkundung bei einer Geburt im Ausland

Was passiert, wenn ein Kind im Ausland geboren wird?

Jedes Kind, das in Deutschland zur Welt kommt, wird dort in das Geburtenregister eingetragen und erhält eine Geburtsurkunde. Ein amtliches Dokument, das die Geburt bescheinigt und neben dem Namen, Geburtsort und -zeit auch die rechtlich geltenden Eltern benennt. Doch was geschieht nun, wenn ein Kind mit deutscher Staatsbürgerschaft im Ausland zur Welt kommt? Grundsätzlich gibt es keine gesetzlichen Verpflichtungen, die eine Eintragung in das deutsche Geburtenregister vorschreiben. Bei einer Geburt im Ausland obliegt die Entscheidung den Eltern, ob sie die Geburt ihres Kindes nachträglich beurkunden wollen. In manchen Fällen kann das auf jeden Fall von Vorteil sein. Vor allem dann, wenn man sich später noch einmal in Deutschland niederlassen möchte.

Wo und wie kann man eine Geburt nachträglich beurkunden lassen?

Wenn Eltern langfristig im Ausland leben und keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben, muss die Nachbeurkundung der Geburt beim Standesamt I in Berlin erfolgen. Ansonsten ist das Standesamt des Wohnsitzes für die Nachbeurkundung zuständig, in der das Kind oder die antragsberechtigte Person wohnt.

Dokumente, die man auf jeden Fall im Original beim Standesamt vorlegen muss:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ausländische Geburtsurkunde
  • Geburtsurkunden der Eltern der im Ausland geborenen Person

Je nach Einzelfall können noch mehr Dokumente anfallen. Außerdem müssen in Deutschland alle Unterlagen in der Amtssprache eingereicht werden. Fremdsprachliche Dokumente müssen also ins Deutsche übertragen werden. Da es sich hier um amtliche Dokumente handelt, dürfen das in jedem Fall nur in Deutschland vereidigte Übersetzer. Andernfalls wäre das Dokument nicht rechtswirksam. Für einige Ländern wird eine sogenannte Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) benötigt. Achtet also darauf, alle formalen Bedingungen zu erfüllen, damit der Prozess nicht zu lange dauert.

Was kostet eine Nachbeurkundung bei einer Geburt im Ausland?

Die Kosten können von Standesamt zu Standesamt variieren. Aber die folgende Aufzählung verschafft einen ungefähren Überblick:

  • Antrag auf Nachbeurkundung: 80,00 Euro 
  • Antrag auf Nachbeurkundung (Beachtung ausländischen Rechts): 160,00 Euro 
  • (internationale) Geburtsurkunde: 12,00 Euro
  • jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung: 6,00 Euro
  • Beglaubigter Registerausdruck Geburtenregister: 12,00 Euro 

Falls Übersetzungen für fremdsprachliche Dokumente erforderlich sind, kommen noch zusätzliche Kosten hinzu, die ihr bei dem jeweiligen Übersetzer bzw. Übersetzungsbüro erfragen könnt.

Geburtsurkunde
Beglaubigte Übersetzung & Vereidigte Übersetzer in Berlin

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