Beglaubigte Übersetzungen von COVID-19 Tests

Unser Übersetzungsbüro bietet Ihnen beglaubigte Übersetzungen von COVID-19 Tests und weiteren Laborberichten an. Seit dem Ausbruch der „Corona Pandemie“ herrschen in Deutschland aber auch im Ausland immer wieder schwankende, länderspezifische Reisewarnungen. Auch wenn die Ein- und Rückreise aus und in die meisten EU-Mitgliedstaaten wieder möglich ist, bestehen immer noch Einschränkungen für andere Länder. Reisende – ob geschäftlich oder privat – werden weiterhin dazu angehalten sich stets über die Reise- und Sicherheitshinweise zu Einreisebeschränkungen und Quarantänevorschriften zu informieren. Obwohl für ein Land keine aktuelle Reisewarnung besteht, kann sich die Infektionslage rasch ändern.

Einige Staaten und Länder fordern aus diesem Grund einen SARS-CoV-2-Antikörpertest, mit dem eine Infektion von COVID-19 festgestellt werden kann. Während Testergebnisse aus den EU-Mitgliedstaaten innerhalb der EU akzeptiert werden, benötigen Sie für die Ein- oder Ausreise in Staaten und Länder außerhalb der EU, eine beglaubigte Übersetzung. Also eine Übersetzung eines offiziellen Dokumentes, die mit dem Beglaubigungsvermerkt eines vereidigten Übersetzers versehen wird. Als professionelles Übersetzungsbüro, verfügt Berlin Translate über ein großes Netzwerk von beeidigten Übersetzer/innen, die neben Pässen, Geburtsurkunden und Diplomen auch Laborberichte schnell und zuverlässig übersetzen und beglaubigen können.

Für wen sind beglaubigte Übersetzungen relevant?

Spätestens um in Hotels oder Ferienwohnungen im Ausland einchecken zu können, muss ein negatives Testergebnis vorgewiesen werden. Doch auch wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland zurück reist, muss sich einem Antikörpertest unterziehen, um eine mögliche Infektion ausschließen zu können. Für Personen, die vor der Anreise bereits Symptome zeigen, ist dieser Test kostenfrei. Doch Touristen, bei denen es keinen Verdacht auf COVID-19 gibt, müssen pro Test teilweise 150-200€ zahlen.

Vor Reiseantritt sollten Sie die gesonderten Regelungen für das Reiseziel prüfen. Grundsätzlich empfiehlt sich immer eine beglaubigte Übersetzung seiner Dokumente dabei zu haben, wenn man sich einem Land befindet, in welchem nicht die eigene Muttersprache gesprochen wird. Doch besonders Reisende in Länder, die nicht zur EU zählen, oder Studierende, die ihr Studium im Ausland fortführen möchten, müssen beglaubigte Übersetzungen von COVID-19 Tests vorweisen.

Wann sollte eine Übersetzung beantragt werden?

Der negative Antikörper Test darf je nach Reisebestimmung maximal 48-72 Stunden alt sein. Dementsprechend sollten Sie den Test erst wenige Tage vor Reiseantritt machen lassen. Da die beglaubigte Übersetzung allerdings ebenfalls bei Ein- oder Ausreise vorliegen muss, sollte Sie diese sofort beantragen. Wir von Berlin Translate empfehlen, dass Sie sich bereits bei Ihrer Reiseplanung mit uns absprechen und uns frühzeitig Bescheid geben, dass Ihnen ein COVID-19 Test bevor steht. So können wir bereits alles für ihre beglaubigte Übersetzung vorbereiten. Wir bemühen uns diese innerhalb von 24 Stunden fertig zu stellen. Gerne können wir Ihnen bei erhöhtem Zeitdruck die Übersetzung zunächst als PDF-Datei zukommen lassen und das Original per Post an den gewünschten Zielort senden.

Fachübersetzungen von vereidigten Übersetzer/innen

Als professionelles Übersetzerbüro verfügen wir über ein großes Netzwerk von beeidigten Übersetzer/innen. Diese besitzen ausgezeichnete Kenntnisse und Ausbildungen in den unterschidlichsten Fachbereichen. Somit werden auch Laborberichte wie der COVID-19 Test ausschließlich von medizinischen Fachübersetzer/innen beglaubigt, die die notwendigen Begriffe beherrschen. Damit garantiert unser Übersetzungsbüro für eine qualitativ hochwertige Übersetzung zu einem sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnis.

Außerdem bieten wir Übersetzungen aus/in über 50 Sprachen in mehr als 150 Sprachkombinationen an, sodass sie sich keine Gedanken um ihr Reiseziel machen müssen.

Datenschutz

Wichtige und persönliche Dokumente wie Laborberichte verarbeiten wir mit größter Sorgfalt. Ihre Daten werden nur intern zu Zwecken der Übersetzung weiter gegeben und unsere Übersetzer/innen halten sich dabei selbstverständlich an die strengsten Datenschutzrichtlinien.

Reisebestimmungen und Stornierung

Da Reiseveranstalter und Fluggesellschaften das Risiko ihrer Kund/innen minimieren wollen, bieten einige inzwischen eine kostenfreie Stornierung aus „Corona Gründen“ an. Wessen Test also positiv ausfällt, darf selbstverständlich nicht mehr reisen, bekommt in der Regel aber sein Geld zurück erstattet. Auch wenn inzwischen eine Reisewarnung für das ausgewählte Gebiet vorliegt, können Sie den vollständigen Reisepreis zurückverlangen. Hierfür sollte die COVID-19 Pandemie als Stornierungsgrund angegeben werden.

Auch bei der Wahl der Unterkunft empfehlen wir, sich vorher über mögliche Storno-Gebühren, Rücktrittskosten oder Reisebestimmungen zu informieren. In den meisten EU-Mitgliedstaaten legt die Hotelgeschäftsleitung selbst fest, ob die Unterkunft kostenlos storniert werden kann, oder ob Gebühren anfallen. Manchmal muss trotz Angabe von Gründen der gesamte Betagt gezahlt werden. Wer sein Hotel oder Ferienwohnung aber über Vermittlungsseiten wie booking.de bucht, hat in den meisten Fällen noch 24 Stunden vor dem Einchecken die Möglichkeit, die Reise kostenfrei zu stornieren.

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