Haben Sie vor ein Kind aus dem Ausland zu adoptieren? Hier erfahren was Sie im Bezug auf die Adoptionsunterlagen zu beachten haben.
Ein Kind aus dem Ausland zu adoptieren ist mit viel Aufwand und Bürokratie verbunden. Es müssen zahlreiche Adoptionsunterlagen den deutschen Behörden nachgewiesen werden. Der Antragsgesuch alleine ist mehrere Seiten lang. Danach wendet sich die Adoptionsvermittlung an ausländische Partner und Behörden.
Wie verläuft das Adoptionsverfahren?
Ämter und Psychologen aus dem Land der Eltern überprüfen ob die Eltern für die Adoption des Kindes in Frage kommen oder nicht. Welche Kriterien es sind, können Sie hier lesen. Daraus entstehen sogenannte Elterneignungsberichte welche im Abschlussbericht alle gebündelt werden. Der Staat des Kindes entscheidet dann über die Adoption.
Welche Dokumente müssen beglaubigt übersetzt werden?
Da einige Länder eine umfangreiche Bürokratie haben, sind Viele Dokumente von Nöten die Sie beglaubigen und übersetzen lassen müssen. Dazu gehört nicht nur eine Adoptionsurkunde, sondern auch eine beglaubigte Übersetzung Ihres Reisepasses, Ihrer Heiratsurkunde oder Ehefähigkeitsbescheinigung (wenn Sie noch nicht verheiratet sind) oder auch die Urkunde der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Zudem müssen beide Elternteile ihre eigenen Daten mir den beglaubigten Übersetzungen ihrer Geburtsurkunden nachweisen. Alle Dokumente, die Sie im Verfahren der Adoption erhalten, unabhängig von welcher Dienststelle, müssen Sie beglaubigen und übersetzen lassen.
Hat das Ausländische Familiengericht der Adoption zugestimmt, stellt es Ihnen eine Adoptionsurkunde in der dortigen Landessprache aus. Damit diese bei den deutschen Behörden rechtlich anerkannt wird, muss sie beglaubigt übersetzt werden.
Zum Schluss kommen die Dokumente des Adoptivkindes, welche beglaubigt übersetzt werden müssen, da es sich um einen dauerhaften Aufenthalt handelt. Da das Kind minderjährig ist, sind Sie für die Dokumente verantwortlich. Dazu gehören Dokumente wie Geburtsurkunde, Ausweis und die Adoptionsunterlagen.
Wer darf Adoptionsunterlagen beglaubigt übersetzen?
Beglaubigte Übersetzungen dürfen in Deutschland nur von einem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer übernommen werden. Um mehr darüber zu erfahren, lesen Sie hier.