Wer darf beglaubigt Übersetzen?
Beglaubigt Übersetzen dürfen in Deutschland nur öffentlich bestellte und vereidigte Übersetzer durchführen. In einigen Bundesländern wird hierfür der Begriff „ermächtigter Übersetzer“ verwendet. In Österreich ist der Begriff „beeideter Übersetzer“ weit verbreitet. Diese offiziellen Übersetzungen sind offiziell anerkannt und weltweit gültig.
In anderen Ländern/Regionen gelten andere Regelungen für beglaubigte Übersetzungen oder es gibt keine Regelungen in dieser Form. „sworn translator“ ist auch in „Traductor certificado“ in einigen englischsprachigen Ländern oder Ländern, in denen Spanisch Amtssprache ist, üblich. Spanien hat auch offizielle Übersetzungen für offizielle Zwecke.
In den Vereinigten Staaten verwendet man beispielsweise „notarized translations“, und manchmal ist es üblich, eine formelle Übersetzung auf dem Briefkopf des Übersetzungsbüros durchzuführen, mit der Unterschrift des Übersetzers und des Übersetzungsbüros und einer Erklärung, dass die Übersetzung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen.
In Deutschland gibt es strengere Vorschriften und klare Zertifizierungsvorschriften.
Notariell beglaubigte Übersetzungen
Notariell beglaubigte Übersetzungen werden im ersten Schritt von einem vereidigten Übersetzer angefertigt. Als nächstes muss der Übersetzer den Beglaubigungsvermerk in Anwesenheit eines Notars unterschreiben. Die Übersetzung muss mit einem Vermerk des beglaubigenden Notars und einem runden Siegel versehen sein.
Beglaubigt Übersetzen mit Berlin Translate
Fordern Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag für eine beglaubigte Übersetzung von einem der Berliner Gerichte und Notare ermächtigten Übersetzer an. Unsere Staatlich geprüften Übersetzer fertigen beglaubigte Übersetzungen an, die weltweit anerkannt sind. Bei Bedarf bieten wir auch beglaubigte Übersetzungen, übersetzt durch vereidigte Übersetzer im Zielland, an. Für eine Übersetzung ins Türkische können wir zum Beispiel einen unserer vereidigten Übersetzer in der Türkei einsetzen.
Die allgemeine Beeidigung, öffentliche Bestellung bzw. allgemeine Ermächtigung von Übersetzerinnen und Übersetzern richtet sich nach dem Recht der einzelnen Länder der Bundesrepublik Deutschland und unterliegt daher länderspezifischen Anforderungen. Alle beglaubigten Übersetzungen werden in Deutschland oder im Zielland der Übersetzung und von beim Landgericht registrierten Übersetzern angefertigt und beglaubigt.