Wann muss man ein Impressum angeben?

Jede Business-Website bzw. geschäftliche Webseite muss ein Impressum angeben. Der Begriff „geschäftlich“ darf man nicht mit dem Begriff „kommerziell“ verwechseln. Geschäft ist das Anbieten von Waren und Dienstleistungen im Internet, aber auch die Bereitstellung von Informationen. Dabei ist es unerheblich, ob beispielsweise die Dienste oder Informationen entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.

Muss eine private Webseite ein Impressum angeben?

Rein private Webseiten benötigen kein Impressum. Allerdings wird der private Bereich von Gerichten sehr eng gezogen.  Sogar eine Website, die Sie nur als Hobby betreiben und mit denen Sie keine Einnahmen oder Gewinne erzielen , kann dennoch ein geschäftsähnliches Internetangebot im Sinne des Telemediengesetzes sein.

Sobald sich auf einer Website Werbung, eine Google-Anzeige oder ein sonstiger Link zu einem anderen kommerziellen Angebot befindet, handelt es sich um eine geschäftsmäßige, also eine kommerzielle Website.

Impressum in sozialen Netzwerken

Die Impressumspflicht gilt für alle geschäftlichen Auftritte und damit auch für Ihre Unternehmensprofile auf Facebook, Twitter und anderen sozialen Netzwerken. Nur weil der Betreiber eines sozialen Netzwerks kein separates Feld für den Nutzer zur Anzeige eines Impressums zur Verfügung stellt, heißt das natürlich nicht, dass Sie kein solches zur Verfügung haben müssen. Letztlich liegt es in der Verantwortung des einzelnen Kontoinhabers, die Vorgaben des deutschen Gesetzgebers zu erfüllen.

Wie muss das Impressum aussehen?

Erstmal sollte das Impressum den Namen und die Anschrift des Betreibers der Webseite beinhalten, also der Name der Einzelperson bzw. der Firmen-, Vereins- oder Organisationsname. Der Einzelunternehmer muss nur seinen vollständigen Namen nennen. 

Dann muss die vollständige Postanschrift angegeben werden. Also: Straße, Hausnummer, Adresszusatz, Postleitzahl und Ort. Das Impressum muss unbedingt die E-Mail-Adresse enthalten, eine Telefonnummer oder Faxnummer ist allerdings nicht erforderlich. Falls Sie oder die Firma über eine Umsatzsteuer-ID verfügen, so müssen Sie diese auch angeben.

Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein.

Was wenn das Impressum fehlt?

Hat ein Anbieter kein Impressum hinterlegt, obwohl er gesetzlich dazu verpflichtet ist, droht ihm ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Außerdem begeht er einen Wettbewerbsverstoß. Dies kann zu Unterlassungsansprüchen führen, die nicht selten mit Hilfe kostenpflichtiger Abmahnungen durchgesetzt werden.

Juristische Übersetzung

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