AGB übersetzen – notwendig oder nicht?

AGB Übersetzen: Bei Webseiten mit Online-Shops, die auch ins Ausland versenden, ist häufig die Frage, ob die AGB und Informationspflichten in die entsprechende Sprache übersetzt werden müssen.

Angenommen ein Internethändler beliefert einen Englischen Käufer. Die Frage ist nun, ob der Käufer im Streitfall nach Vertragsabschluss dem Käufer vorwerfen kann, die AGB nicht wirksam aufnehmen zu können, weil er kein Deutsch versteht.

Das Gesetz

Das Gesetz verpflichtet Händler, dem Käufer die erforderlichen Informationen „in einer für das eingesetzte Fernkommunikationsverfahren geeigneten und verständlichen Weise“ (BGB 312c i. V. m. EGBGB 246) mitzuteilen. Dazu gehören auch Geschäftsbedingungen und Informationspflichten.

Deutscher Online-Shop

Wenn der Online-Shop nur die deutsche Version anbietet, hat der Händler kein Problem. Kauft der italienische Kunde dennoch in diesem Shop ohne Sprachkenntnisse, so muss er den Nachteil für ihn in Kauf nehmen. Die Vertragssprache ist Deutsch und der Händler gibt die richtigen Informationen an.

Englischer Online-Shop

Bietet der Shop auch eine andere Sprache (in der Regel Englisch) an, müssen Pflichtangaben (z.B. AGB) in dieser Sprache abgefasst sein. Bei einem Online-Shop in Deutsch und Englisch benötigen Shop-Betreiber zudem zweisprachige AGB.

Der Grundsatz kann sein, dass für Kunden, die versuchen, Bestellungen in einer Fremdsprache aufzugeben, die Informationen in dieser Sprache angemessen sind. Das heißt, auch wenn ein italienischer Kunde bei einem deutschen Händler über eine englische Website kauft, kann davon ausgegangen werden, dass er die Informationspflichten und AGB in englischer Sprache beachten kann. Die Vertragssprache ist Englisch.

AGB übersetzen – Fazit

Online-Shop-Betreiber sollten darauf achten, dass ihre Informationspflichten und Vertragsgrundlagen in der Sprache des Online-Shops zur Verfügung gestellt werden: Bei fremdsprachigen Websites müssen auch AGB in die entsprechende Sprache übersetzt werden. Neben Vertragsproblemen mit ausländischen Kunden kann es auch Abmahnungen von Wettbewerbern geben, dies sollte vermieden werden.

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AGB

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