AGB – Definition, Infos, Inhalt und wer braucht diese?

Sie haben ein Unternehmen, egal ob Online oder auch nicht, und wollen sich über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) informieren? Dann können Sie hier alles wichtige zu dem Thema einmal zusammengefasst nachlesen. 

AGB Definition 

Unter den AGB versteht man die Allgemeine Geschäftsbedingungen, das sind die vorformulierten Vertragsbedingungen die eine eine Vertragspartei (Geschäftspartner) der anderen Vertragspartei bei einem Vertragsabschluss stellt. Sie vereinfachen  und standardisieren Massenverträge. Die Klauseln werden hier nicht für jede Person individuell verfasst, sondern sie gelten für alle Vertragspartner gleich. Dies hat den Vorteil für den Verwender, dass beispielsweise ein Online-Shop Händler nicht für jeden Verbraucher einen neuen Vertrag ausformulieren muss. Das bedeutet die ABG eines jeden Händlers gilt aus diesem Grund für alle Partner, die diesen Vertrag eingehen gleich. Solange sie mit einem Individuum keinen anderen Vertrag aushandeln. Die AGB sind aber für ein Unternehmen nicht verpflichtend, da sie Individuelle Verträge vereinbaren können. Kontaktieren Sie am besten einen Anwalt der mit Ihnen AGB die auf Ihr Unternehmen ausgestellt sind formuliert. Die Regeln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann man unter § 305 bis § 310 im BGB nachlesen.

Infos

Die AGB geben Einzelunternehmern die Möglichkeit die Regeln für ihr Unternehmen selbst abzumachen. Dadurch können Sie gesetzlichen Reglungen teilweise ausweichen. Man sollte diese AGB aber unbedingt mit einem Anwalt verfassen und nicht alleine, da man trotzdem Fehler in die Verträge einbringen könnte. Kunden sind normalerweise an Allgemeine Geschäftsbedingungen gewöhnt und fragen auch danach falls vor dem Vertragsabschluss. Wenn keine AGB vorhanden sind bei Ihrem Unternehmen, schreckt das Kunden oft sogar ab. AGBs geben den Verbrauchern eine gewisse Sicherheit sein Rechte und Möglichkeiten nachlesen zu können. Wann die AGB gelten, sollten beide Vertragsparteien unter sich aus machen. Dabei ist es jedoch wichtig das der Kunde die AGB kennt und ihnen zustimmt. Das einfache überreichen der AGB oder das aushängen reicht hier nicht aus. Zu beachten ist auch, dass die  Unterschrift des Kunden auf dem Vertrag zu finden ist, um nachweisen zu können das diese die AGB gelesen haben. Zudem befinden sich die AGB meistens auf der Rückseite eines Vertrages, da beide Vertragspartner diese dort normalerweise erwarten. Trotzdem sollte man auf der Vertragsvorderseite, den Kunden darauf hinweisen, dass sich die AGB hinten befinden. 

Alle EU-Mitglieder sind dazu verpflichtet gewissen Gesetzesnormen zu folgen wenn es um die AGB geht, damit der Verbraucher vor missbräuchlichen Klauseln geschützt sind. Aber das bedeutet nicht das alle AGBs in der EU gleich sind, manche EU-Mitgliedstaaten haben andere Beschränkungen als die in Deutschland.

Inhalt der AGB

Es gibt zwar keine konkreten Pflichtangaben für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, aber man sollte doch einige Dinge beachten. Unter anderem sollte der Verwender es dem Käufer erkennbar machen welche Klauseln beim Vertragsabschluss wichtig sind. Daher könnten folgende Punkte wichtig sein:

• Fristen

• Angaben zum Verwender 

• Vertragsgegenstand 

• Widerrufsbelehrung

• Preisgestaltung 

• Haftungsbeschränkung 

• Gerichtsstand 

Es werden auch oft Fristen für Mängel oder Entsorgungshinweise in den AGB festgehalten.

Bei dem Erstellen Ihrer AGB sollten Sie sich über Ihre Kundengruppe im Klaren sein. AGBs lässt ihnen mit den Regeln um einiges mehr Freiraum, das liegt daran das der Gesetzgeber dem normalen Kunden weniger Wissen über Vertragsklauseln zutraut. Zu beachten ist auch, dass das Verständlichkeitsgebot gilt. Das heißt, Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten klar und leicht zu verstehen sein. Die Schrift sollte auch lesbar sein, sodass der Kunde ihre Klauseln ohne Hilfsmittel verstehen und zur Kenntnis nehmen kann.

AGBs gelten nicht wenn die Klauseln zu ungewöhnlich sind zu dem Punkt das der Vertragspartner nicht mit ihnen rechnen würde, wenn Klauseln mehrdeutig sind oder wenn einzelne Reglungen aus dem Vertrag ausfallen. Mehr zu den Sonderreglungen können Sie auch in den Paragraphen §§ 305 bis 310 im BGB nochmal nachlesen.

AGB im Online-Shop

Bei einem Online-Shop reicht es nicht wenn die AGB einfach nur auf Ihrer Webseite verlinkt sind. Es müssen einzelne Kriterien erfüllt werden damit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen am Ende gültig sind. Das bedeutet, der Kunde sollte ausdrücklich auf die AGB hingewiesen werden, damit er kann bestätigen das er mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden ist.

Falls es aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein sollte,  den Verbraucher auf die AGB hinzuweisen sollte bei dem Vertragsabschluss ein deutlich sichtbarer Aushang vorzufinden sein. Wenn ein Käufer einen Vertrag eingehen will, muss dieser vor der Bestellung bestätigen, dass er die AGB zur Kenntnis genommen hat und diese akzeptiert. Auf den meisten Internetseiten wird vor dem Vertragsabschluss meist auf ein Kontrollkästchen hingewiesen. Neben dem Kästchen ist normalerweise ein Text vorzufinden der auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen deutet, inklusive link zu den AGB. Dazu sollten sie dem Kunden, noch in einer E-Mail mit der Bestellbestätigung zu den Widerrufsrechten Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweisen. 

Webseitenbetreiber sind dagegen nicht verpflichtet ihre AGB auf Ihrer Webseite anzugeben. Trotzdem ist dieser dazu verpflichtet Informationen anzugeben, das  heißt, Waren, Vertragsbedingungen, Kündigungen und weiteres. Durch Allgemeine Geschäftsbedingungen würde das automatisch leichter gemacht werden. Um rechtlich abgesichert zu sein empfiehlt sich, dass letztendlich mit einem Anwalt zu besprechen.

Wer braucht AGBs und wann sind sie Sinnvoll?

Es gibt viele Gründe Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ihr Unternehmen oder Ihre Webseite zu nutzen. Zum einen spart man Zeit, indem man nicht mit jedem jeweiligen Kunden einen Vertrag ausharren muss. Zum anderen standardisiert man durch AGB Verträge, das erklärt auch warum alle großen Unternehmen diese nutzen. Wenn es sich bei dem Vertragspartner dann um einen Verbraucher handelt ist dieser auch vom Konsumentenschutzgesetz geschützt, dabei müssten dann zahlreiche Sonderreglungen beachtet werden. Diese kann man einfach in den AGB abwickeln. 

Letzten Endes können AGB für fast jede Art von Unternehmen und Vertrag erstellt werden. Wer sie braucht oder nicht braucht ist einem selbst überlassen, aber sie sind in jedem Fall empfehlenswert. Man muss aber erwähnen das Allgemeine Geschäftsbedingungen für z.B. einen Arbeitsvertrag wohl eher ungewöhnlich wären. 

Sinnvoll sind Allgemeine Geschäftsbedingungen bei: 

• Mietverträge

• Lizenzverträge

• Leihverträge

• Darlehensverträge

Wogegen sie eher bei folgenden Verträgen unüblich sind:

• Arbeitsverträge

• Erbverträge

• Dienstverträge

• Eheverträge


Falls Sie Kunden aus dem Ausland zutun haben, welche kein deutsch verstehen, können Sie sich Ihre AGB auch bei uns beglaubigt übersetzen lassen. Mehr Infos darüber können Sie auf unserer Website finden.

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