Was müssen Sie beachten, wenn Sie in einem anderen Land Führungszeugnisse vorlegen möchten?

Führungszeugnisse können Sie beim Standesamt oder Bürgeramt Ihrer Stadt beantragen. Sie benötigen oft eine Übersetzung für Bewerbungen oder zur Einreichung bei Auslandsämtern. Das Zertifikat enthält neben persönlichen Angaben einen Vermerk, ob Sie vorbestraft sind.

Im Ausland lebende Personen können den Antrag formlos per Post, online oder per Fax beim Bundesamt für Justiz einreichen.

Die private Unbedenklichkeitsbescheinigung übersetzen wir ebenso wie die amtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (Belegtyp O oder OG) zum Festpreis. Letztere benötigen Sie zur Vorlage bei den deutschen Behörden. Selbstverständlich bietet unser Dolmetscherservice auch amtlich beglaubigte Übersetzungen an. Für Arbeitgeber sind manchmal beglaubigte Übersetzungen der Kopie ausreichend. Universitäten und Behörden verlangen jedoch häufig eine beglaubigte Übersetzung des Originaldokuments.

Polizeiliche Führungszeugnisse

Je nach Verwendungszweck gibt es unterschiedliche Arten von Führungszeugnissen: Es gibt ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden und das Führungszeugnis (z.B. für Arbeitgeber). Hinzu kommen das erweiterte Führungszeugnis und das europäische Führungszeugnis. Führungszeugnisse für Behörden werden dem Antragsteller nicht ausgehändigt, sondern an die zuständige Behörde versandt. Der Antragsteller hat jedoch die Möglichkeit, das Zertifikat vor der Weiterleitung einzusehen. Im Falle des Privatführungszeugnisses wird dieses dem Antragsteller direkt ausgehändigt oder zugesandt.

Was müssen Sie beachten, wenn Sie in einem anderen Land Führungszeugnisse vorlegen möchten?

Wenn Sie Ihr Führungszeugnis in einem anderen Land vorlegen möchten, können Sie es unter Angabe des Landes, für das Sie es benötigen, auch beim Einwohnermeldeamt oder beim Bundesamt für Justiz beantragen. Wie die Echtheit des Führungszeugnisses nachgewiesen werden muss, hängt vom jeweiligen Land ab. Für einige Länder benötigen Sie eine Apostille, die Sie beim Bundesverwaltungsamt erhalten können, für andere eine Überbeglaubigung, die ebenfalls vom Bundesamt für Justiz ausgestellt wird.

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Wie bieten Ihnen die Übersetzung Ihres Führungszeugnisses, übersetzt von vereidigten Übersetzern, für Ihren Visumantrag oder ein anderes Verwaltungsverfahren.

Das Führungszeugnis, die Strafregisterbescheinigung  oder der Strafregisterauszug ist in Deutschland eine behördliche Bescheinigung über bisher registrierte Vorstrafen einer Person oder ein Registerauszug, bestehend aus Urteilen wegen Verbrechen und Vergehen gegen eine Person.

Die beglaubigte Übersetzung Ihres Strafregisterauszugs können Sie an die verantwortliche Behörde im Ausland senden, allerdings wird meist auch das Original gebraucht.

Beglaubigte Übersetzungen und Vereidigte Übersetzer in Berlin

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