Führerschein im Ausland – Was muss ich wissen?

Kann ich meinen Führerschein im Ausland benutzen?

Durch die Einführung des einheitlichen EU-Führerscheins ist es möglich den deutschen Führerschein innerhalb der EU zu benutzen. Für das Autofahren in Drittstaaten (also nicht EU-Ländern), ist es nötig einen internationalen Führerschein zu beantragen.

Der internationale Führerschein ist 3 Jahre gültig und muss nach Ablauf erneut beantragt werden. Allerdings ist in einigen Ländern außerhalb der EU auch das Fahren möglich, wenn man eine beglaubigte Übersetzung seines deutschen Führerscheins bei sich trägt, ist dies der Fall, ist ein internationaler Führerschein nicht nötig.

Ausländischer Führerschein in Deutschland?

Auch in Deutschland ist das Autofahren mit dem Führerschein eines anderen EU-Landes möglich. Bei einem Führerschein aus einem nicht EU-Land ist ein internationaler Führerschein nötig.

Wenn der dauerhafte Wohnsitz eines Bürgers aus einem Nicht-EU-Land länger als sechs Monate in Deutschland ist, muss dieser seinen Führerschein innerhalb der ersten sechs Monate klassifizieren und umschreiben lassen, um einen EU-Führerschein zu erhalten. Hierfür ist eine beglaubigte Übersetzung nötig.

Kann ich im Ausland einen Führerschein machen?

Seit 2009 kann man seinen EU-Führerschein nur unter Bestimmten Bedingungen im Ausland machen. Damit der EU-Führerschein eines anderen Landes gültig ist, muss man für mindestens 185 Tage seinen Hauptwohnsitz in diesem Land gehabt haben, es gibt jedoch einige Ausnahmen.

So können etwa Schüler und Studenten die Aufgrund des Besuchs einer Schule oder Hochschule länger als sechs Monate im Ausland sind auch einen Führerschein erwerben, selbst wenn der Hauptwohnsitz in dieser Zeit in Deutschland ist.

Auch wenn der Fahrschüler seine Fahrpraxis nicht seinem Alltag entsprechend erleben kann. Dies tritt ein, wenn beispielsweise der Praxisunterricht auf dem Land stattfindet, der Fahrschüler jedoch im Alltag hauptsächlich in der Stadt fährt. Hier das erwerben des Führerscheins am Zweitwohnsitz möglich.

In beiden Ausnahmefällen ist die Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde des ersten Wohnsitzes nötig. Wird in Erwägung gezogen den Führerschein im Ausland zu erwerben, sollte man auf jeden Fall vorher die zuständigen Behörden kontaktieren.

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