Die beglaubigte Kopie und die beglaubigte Übersetzung

Manchmal werden Sie von den Behörden aufgefordert eine beglaubigte Kopie vorzulegen. Doch was ist eine beglaubigte Kopie? Wo bekommt man sie her? Was wenn das Original nicht auf Deutsch ist? All diese Fragen werden in diesem Artikel beantwortet und hilft ihnen hoffentlich bei der Anerkennung ihrer Dokumente.

Wann und wofür?

Für die Anerkennung von beglaubigten Dokumenten wird häufig auch eine beglaubigte Kopie der Originaldokumente verlangt, welche dann oft von den Stellen archiviert wird.

Beglaubigte Übersetzung der beglaubigten Kopien

Manchmal muss die Übersetzung auf Grundlage der Kopie, und nicht des Originalen durchgeführt werden. Die kann sein wenn die beglaubigte Kopie im Ausland erstellt wurde. In diesem Fall ist es von Nöten den Beglaubigungsvermerk mit zu übersetzen.

Kann der Übersetzer die beglaubigten Kopien mit anfertigen?

Nein, der vereidigte Übersetzer kann keine Kopien oder Urkunden beglaubigen. Dies kann nur von Notare und siegelführende Behörden durchgeführt werden.

Der Übersetzer fertigt zwar eine Kopie des Dokumentes an, jedoch ist dies eine einfache Kopie und keine beglaubigte Kopie.

Wo bekommt man beglaubigte Kopien?

Es gibt öffentliche Einrichtungen, Kommunalverwaltungen, Verwaltungsbehörden oder Rathäuser die beglaubigte Kopien ausstellen. Jedoch beglaubigen diese selten Kopien von ausländischen Dokumenten.

Wenn Sie Dokumente aus dem Ausland haben, können Sie die Kopien auch bei den Botschaften und Konsulaten beantragen.

Zudem kann ein Notar auch beglaubigte Kopien ausstellen. Er stellt Ihnen die beglaubigte Kopien des betreffenden Dokuments aus.

Beglaubigte Kopien der beglaubigten Übersetzung

Manchmal werden Sie gebeten beglaubigte Kopien der Übersetzung vorzulegen. Normalerweise ist dies aber nicht nötig, da der Übersetzer mehrere Exemplare der beglaubigten Übersetzung ausstellen kann.

Beglaubigte Übersetzungen und Vereidigte Übersetzer in Berlin

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