Die 5 wichtigsten Fragen zu beglaubigten Übersetzungen

Wenn es um beglaubigte Übersetzungen geht dann stellt man sich oft viele Fragen im Voraus. Vor allem wenn man sich noch nie ein Dokument professionell übersetzten lassen hat. Deswegen wollen wir Ihnen hier die 5 wichtigsten Fragen zu beglaubigten Übersetzungen beantworten. 

Was ist eigentlich eine beglaubigte Übersetzung?

Wenn Sie behördliche Dokumente wie beispielsweise Heiratsverträge oder Geburtsurkunden übersetzten lassen müssen, dann müssen Sie diese in der Regel von einem rechtlich ermächtigten Übersetzer zu einer beglaubigten Übersetzung, übersetzten lassen

Beglaubigte Übersetzungen erfordern genaue und korrekte Arbeit von dem beeidigten Übersetzer. Zu beachten ist, dass das Originaldokument komplett mit Anmerkungen vollständig übersetzt wird. Wenn der Übersetzter etwas auslässt muss er dies begründen. Auch alle Logos, Unterschriften und Ähnliches muss erwähnt und beachtet werden. Das Layout de Dokumentes sollte wie auf dem Originaltext übernommen werden oder so gut es geht. Das Originaldokument und die Übersetzung bekommen Sie am Schluss mit der Bestätigung des Übersetzers der Richtigkeit und Vollständigkeit, plus Unterschrift.

Wann braucht man eine beglaubigte Übersetzung?

Die meisten Ämter und Behörden in Deutschland brauchen beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten aus dem Ausland, das heißt solange sie nich deutsch sind. 

Klassische Dokumente für die man normalerweise eine offizielle Übersetzung braucht sind:

  • Heiratsurkunden
  • Geburtsurkunden
  • Führungszeugnisse
  • Diplome
  • Arbeitszeugnisse 
  • Gehaltsnachweise
  • Kontoauszüge
  • Führerscheine

Diese Übersetzung kann dann geltend überall vorgelegt werden.

Werden beglaubigte Übersetzungen in ganz Deutschland angenommen?

Ja, werden sie. Wenn ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer Ihre Übersetzung verfasst hat, wird diese auch angenommen. Der beeidigte Übersetzter bürgt hier mit der Richtigkeit und Vollständigkeit der Dokumente. Der Ort in dem die beglaubigte Übersetzung ausgestellt wurde spielt dabei keine Rolle. 

Braucht man das Originaldokument oder reicht für die Übersetzung eine Kopie aus?

Normalerweise reicht eine Kopie oder sogar einfach ein Bild von dem Originaldokument aus. Natürlich ist vorauszusetzen, dass alles ohne Probleme zu erkennen ist, was übersetzt werden soll. Bei den Behörden jedoch müssen Sie dann das Originaldokument mit der Übersetzung einreichen. In seltenen Fällen brauchen die Behörden eine genaue Übersetzung von dem Originaldokument. Das wird dann in der Übersetzung angemerkt.

Wer darf eine Übersetzung beglaubigen? 

Nur beeidigte Übersetzer dürfen beglaubigte Übersetzungen verfassen. Also nicht jeder der Übersetzer ist, ist auch ein ermächtigter Übersetzer, darüber sollte man sich vorher informieren. 

Wenn man eine staatliche Prüfung ablegt, mit ausgewählten Sprachkombinationen und diese besteht bekommt man den Titel des staatlich geprüften Übersetzer. Die Prüfung die in manchen Bundesländern stattfindet berechtigt den Übersetzer somit dazu beglaubigte Übersetzungen zu verfassen. 

Das sind die 5 wichtigsten Fragen zu beglaubigten Übersetzungen, bei weiteren Fragen können Sie mehr dazu auf unserer Webseite lesen

Beglaubigte Übersetzungen und Vereidigte Übersetzer in Berlin

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