Der Traum vom Homeoffice im Ausland – zu schön, um wahr zu sein?

Sie arbeiten im Homeoffice und träumen davon, wieder ins Ausland zu reisen und Ihre Zehen in den Sand zu strecken? Was wäre also, wenn Sie beides gleichzeitig haben können? Sie liegen am Strand oder am Pool, haben Laptop und Handy dabei. Und die Arbeit geht praktisch ganz nebenbei von der Hand. Aber ist der Traum vom Homeoffice am Südseestrand nur ein Traum? Oder kann so der Arbeitsalltag aussehen?

Das Büro Zuhause ist nicht mehr nur für freiberuflich Arbeitende ein Thema. Gerade in der aktuellen Situation ist das Homeoffice ausdrücklich erwünscht. Und womöglich wird dieses Model auch in Zukunft eine beliebte Option auf Arbeitnehmerseite bleiben.

Aber muss das Home-Office auch wirklich home, also Zuhause sein? Oder kann man sein Büro auch einfach mal woanders hin verlegen, zum Beispiel ans Meer oder in die Berge?

Kann ich einfach losreisen?

Die rechtliche Situation ist noch eher uneindeutig. Es gibt keine genauen Regelungen, vor allem deshalb, weil das Konzept des Homeoffice in Deutschland noch relativ neu ist. Wichtig ist in jedem Fall die Absprache mit dem Arbeitgeber. Sollten Sie nur einen kurzen Aufenthalt an ihrem Lieblingsort planen, um von dort aus zu arbeiten, könnte es mit dieser Absprache bereits getan sein. Sie können die Taschen packen, und los geht’s!

Im EU-Inland ist die Sache allgemein etwas einfacher. Sie brauchen aufenthaltsrechtlich keine spezielle Genehmigung. Ab einer Aufenthaltsdauer von drei Monaten müssen Sie lediglich in die Sozialversicherung des entsprechenden Auslandes einzahlen. Außerhalb der EU sind gegebenenfalls spezielle Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen erforderlich. Dafür sollten Sie bei den entsprechenden Botschaften oder Konsulaten anfragen.

Was gilt es steuerrechtlich beim Homeoffice im Ausland zu beachten?

Sind Sie länger als sechs Monate an ihrem Arbeitsort im Ausland, gilt – sofern der Arbeitgeber seinen Betriebssitz in Deutschland hat – die sogenannte 183-Tage-Regelung. Danach müssen Sie in dem Ausland auch Steuern zahlen. Dabei gibt es in den meisten Fällen Doppelsteuerabkommen zwischen den Ländern. Es wird teils unterschiedlich berechnet, ob und wann Sie Steuern zahlen müssen. Dies kann von der Anzahl der gearbeiteten Tage abhängig sein, aber je nach Regelung auch nach Tagen der Anwesenheit im Ausland. Je nachdem, welches Land Sie zu Ihrem Homeoffice machen wollen, empfiehlt es sich, sich über die entsprechenden aktuellen Steuerregelungen zu informieren.

Brauche ich eine spezielle Versicherung für den Homeoffice-Traum am Strand?

Überprüfen Sie die betriebliche Versicherung und Ihre private Haftpflichtversicherung, um sicherzugehen, dass Sie für den Fall der Fälle auch im Ausland gewappnet sind. Es kann sich auch empfehlen, Ihre Krankenversicherung aufzustocken, um etwa einen Krankentransport nach Deutschland zurück mit inbegriffen zu haben.

Insgesamt gilt: Jede Situation ist unterschiedlich, also überprüfen Sie bestenfalls alle Eventualitäten und sichern sich bei allen involvierten Stellen ab. Derzeit könnte Ihre größte Hürde die geltenden Einreisebeschränkungen für andere Länder sein. Es ist jedoch bei Weitem nicht unmöglich, alle behördlichen Schwierigkeiten zu meistern. Dann kann Ihrem Traum vom Homeoffice im Ausland nichts mehr im Wege stehen. Es heißt endlich: Auf in die Sonne und die Zehen in den Sand – und das bei der Arbeit!

Vielleicht empfiehlt es sich allerdings doch mehr, auch im Ausland ein herkömmliches Büro zu mieten und erst nach Feierabend den Strand zu genießen…

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