Welche Art von Übersetzung wird benötigt?
Das Standesamt verlangt in der Regel eine beglaubigte Übersetzung durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer. Nur so wird die Übersetzung offiziell anerkannt und erfüllt die rechtlichen Anforderungen.
Was muss übersetzt werden?
Die Übersetzung muss vollständig und inhaltlich korrekt sein. Dazu gehören:
- Vollständige Namen (wie im Original)
- Geburtsort und -datum
- Namen der Eltern
- Angaben zur Registrierung
- Alle Stempel oder Vermerke auf der Urkunde
Die Übersetzung muss zudem eine Beglaubigungsformel mit Unterschrift und Stempel des Übersetzers enthalten.
Wird eine Apostille benötigt?
Für viele Verfahren beim Standesamt – insbesondere bei Urkunden aus dem Ausland – wird eine Apostille verlangt. Diese erhalten Sie im Vereinigten Königreich beim Foreign, Commonwealth & Development Office (FCDO). Erst danach sollte die Übersetzung angefertigt werden.
Dauer und Kosten
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 1 bis 3 Werktage, je nach Umfang und Format der Urkunde. Die Kosten beginnen meist ab 45–65 EUR pro Dokument (zzgl. MwSt., falls zutreffend).
Digitale oder gedruckte Version?
Viele Standesämter akzeptieren digitale PDF-Übersetzungen, sofern diese mit qualifizierter elektronischer Signatur versehen sind. Um sicherzugehen, empfehlen wir, sich direkt beim Standesamt Berlin-Mitte zu erkundigen, ob ggf. eine gedruckte Originalfassung benötigt wird.
Unterstützung benötigt?
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