Kunde im Ausland zahlt nicht – was tun?

Es ist sowieso nie gut wenn ein Kunde ihre Dienstleistung nicht bezahlt, aber was tut man wenn es ein Kunde im Ausland ist? Durch die fortgeschrittene Globalisierung werden immer mehr Geschäfte im Ausland getätigt. Deutschland hat nun Kunden und Geschäftspartner aus den verschiedensten Ländern. Wenn ein internationaler Kunde große Mengen, auch nach Mahnungen, nicht zahlt kann das schnell schlecht für das Geschäft sein. Deswegen muss man wissen wie man dagegen vorgehen kann und wenn man alles versucht hat, sollte man sich definitiv professionelle Hilfe zur Seite holen.

Kunde im Ausland: Inkassobüros und Ähnliches.

Wenn Sie, wie oben erwähnt, nach Mahnungen immer noch nichts von den Kunden im Ausland hören dann sollten Sie sich am besten an ein Inkassobüro wenden, das für solche Fälle zuständig ist. Aber wenn der Kunde im Ausland sitzt geht das schon weit über die Grenzen vieler Inkassobüros und ähnlichem. Darum ist es auch nicht abzuraten sich direkt an das Gericht zu wenden, dennoch auch das kann seine negativen Seiten haben, da im Ausland geltendeGesetze auch beachtet werden müssen. Man sollte auch wissen, dass das sehr schnell teuer werden kann.  

Am besten empfiehlt sich direkt, bei einem Fachmann der auf Fälle im Ausland spezialisiert ist, Hilfe zu holen. Was aber auch rechtzeitig geschehen sollte. Am besten sollte man sich an jemanden wenden der die Sprache des jeweiligen Landes beherrscht, oder der rechtlich ermächtigte Übersetzer bei sich arbeiten hat. Ihr Unternehmen kann sich auch außergerichtliche Hilfe zum eintreiben der offenen Forderungen, in dem jeweiligen Land in Anspruch nehmen. Beispielsweise die Deutsche Außenhandelskammer, diese leistet Hilfe beim einziehen von Forderungen im Ausland. Die AHK können Sie in 90 Staaten mit 130 Standorten finden. Das Gute an diesen Außenhandelskammern ist das sie mit den rechtlichen und wirtschaftlichen, des Landes in dem sie vertreten sind, vertraut sind.

Bei der internationalen Handelskammer in Paris gelten die Regeln der sogenannten Incoterms (International Commercial Terms). Diese beinhalten sie Vertragsformeln für den internationalen Handel, das heißt, eine einheitliche Auslegung von Vertragsklauseln. Man muss aber bedenken das die Incoterms keine Details zur Zahlung aufweisen. Sie bieten aber anderweitig Hilfe an, wie zum Beispiel, ein Gutachtenverfahren, Mediationsverfahren oder ein Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof der ICC Paris. Zuletzt ist es auch empfehlenswert sich an Inkassobüros im Ausland zu wenden, wobei man beachten sollte das Sie die deutsche Sprache beherrschen, oder vielleicht sogar ein deutsches Unternehmen sind. Jedenfalls ist es im Vorteil für Sie, wenn diese Inkassounternehmen schon Fälle mit Kunden aus dem Ausland hatten. 

Kunde im Ausland: Gericht

Wenn Sie sich doch dazu entscheiden sollten das Gericht einzuschalten sollten Sie wissen, dass das Gericht sich als erstes nach den vertraglichen Vereinbarungen richtet die Sie mit dem Auslandskunden ausgemacht haben. Ist nichts der Art vertraglich geregelt worden wird es schon schwerer und das Gericht folgt den Bestimmungen des Internationalen Zivilprozessrechts. 

Laut der EU-Verordnung ist die gerichtliche Zuständigkeit, also der Erfüllungsort, der Ort in der die Zahlung der Rechnung  verpflichtend bezahlt werden sollte. Das bedeutet, wenn die Zahlung bei einer deutschen Bank hätte eingehen sollen, dann wendet das Gericht sich an das Deutsche Gesetz. Ein zuständiges deutsches Gericht erwirkt dann für Sie dann einen vollstreckbaren Titel an das verschuldete Unternehmen. Wollen Sie aber eine Zwangsversteigerung betreiben, müssen Sie sich an ein Gericht im Ausland wenden. Heißt; das Land in dem der Schuldner lebt. Innerhalb der EU gilt ist das normalerweise nicht nötig, abgesehen von Dänemark. In der EU läuft das Verfahren nach der EG-Verordnung. Das heißt, der Vollstreckungstitel von einem Land wird als europäischer Vollstreckungstitel bestätigt, laut der EuVTVO

Deutsche Unternehmen können sich auch an einen im Ausland ansässigen deutschen Rechtsanwalt wenden. Dieser sollte sich mit dem Internationalen Privatrecht auskennt und Erfahrung mit dem Einzug von Forderungen im Ausland hat.

Forderungsausfall vorbeugen?

Es gibt verschiedene Varianten sowas vorzubeugen, beispielsweise durch das zahlen durch Vorkasse. Das ist besonders empfehlenswert wenn man des Kunden im Ausland noch nicht kennt, also keine Geschäfte mit ihm abgeschlossen hat. Bei größeren Aufträgen sollte man unbedingt die Kundenbonität überprüfen. Ausfuhrkreditsversicherungen sind auch zu empfehlen. Sie helfen wenn im Land des Schuldners Rechte gelten die ihm Insolvenz oder Ähnlichen zustehen lassen. Diese Versicherung schützt letztendlich vor Forderungsausfällen. So können Sie sich sicher sein das der Kunde im Ausland den Forderungen nachkommt.

Juristische Übersetzung

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