Wird eine digitale Version einer beglaubigten Übersetzung akzeptiert – oder braucht man zwingend das Original auf Papier?
✅ Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Eine beglaubigte Übersetzung (in Deutschland oft von einem „öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer“ erstellt) ist eine juristisch anerkannte Übersetzung, die mit Stempel, Unterschrift und Vermerk versehen ist, dass sie vollständig und korrekt ist. Sie wird oft für folgende Zwecke benötigt:
- Einbürgerung oder Visaantrag
- Studium oder Anerkennung ausländischer Abschlüsse
- Arbeitsverträge und Bewerbungen
- Eheschließung oder gerichtliche Verfahren
💻 Digitale Versionen – was bedeutet das konkret?
Eine digitale Version einer beglaubigten Übersetzung ist in der Regel:
- ein eingescanntes PDF der Papierübersetzung,
- oder ein digital signiertes PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur des Übersetzers.
Letzteres ist zunehmend im Kommen, aber rechtlich noch nicht überall einheitlich geregelt.
🏢 Was gilt in Berlin konkret?
In Berlin akzeptieren viele Behörden und Institutionen vorübergehend oder ergänzend digitale Versionen von beglaubigten Übersetzungen – insbesondere wenn sie:
- per E-Mail im PDF-Format eingereicht werden sollen (z. B. im Anerkennungsverfahren),
- eine qualifizierte elektronische Signatur (qeS) enthalten,
- oder zusätzlich die Papierversion per Post nachgereicht wird.
👉 Allerdings: Nicht alle Stellen akzeptieren ausschließlich digitale Versionen.
Einige Behörden (z. B. Standesämter, Ausländerbehörde) fordern weiterhin das Original in Papierform mit Stempel und Unterschrift.
📌 Empfehlung:
- Unbedingt vorher nachfragen, ob eine digitale Version ausreicht.
→ Jede Behörde kann eigene Regelungen haben. - Qualifizierte elektronische Signatur bevorzugen, wenn du nur eine digitale Version verschicken willst.
- Wenn möglich: beide Versionen anfordern – digital (für Bewerbungen, Uploads) und Papier (für persönliche Termine, Originalvorlage).
📎 Fazit
In Berlin werden digitale beglaubigte Übersetzungen zunehmend akzeptiert, aber nicht flächendeckend. Für viele Verfahren ist die Papierform weiterhin erforderlich oder zumindest empfohlen. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte beide Versionen bereitstellen – digital und analog.