Leben in Russland – Beglaubigte Übersetzung Russisch
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Es leben ungefähr 400.000 Deutsche in Russland, die meisten in Moskau, St. Petersburg und Sibirien, wobei es in Moskau sogar ein Wohngebiet nur für Deutsche gibt. Da Russland wegen des negativen Bevölkerungswachstums in den nächsten Jahren ungefähr zwei Millionen ausländische Arbeitskräfte brauchen wird, sollte sich der russische Arbeitsmarkt für Ausländer öffnen. Die Suche nach Jobs via Internet ist relativ schwer, da wenig Jobs auf nicht russischen Websites angeboten werden und somit die Beherrschung der russischen Sprache voraussetzen. Am besten kann man über einen Headhunter oder eine Rektrutierungsagentur nach Anstellungen suchen. Besonders interessant ist Russland für Unternehmer und hochqualifizierte Arbeitskräfte. Die Wohnungssuche in Russland gestaltet sich einfacher via Internet, wobei vor allem Immobilienmakler und -agenturen im Internet auch auf anderen Sprachen als auf Russisch inserieren. Ein Konto für die Nutzung in Russland kann man am besten bei einer Bank aus Deutschland eröffnen, die eine Niederlassung in der Nähe der zukünftigen Heimat hat. Auch die Anmeldung eines Autos ist sehr kompliziert und kommt einem bürokratischen Albtraum gleich. Grundsätzlich muss die Anmeldung innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb des Autos bei irgendeiner Polizeistation vollzogen werden. Hierfür benötigt man seinen Pass, den Fahrzeugschein, die Bestätigung der Kfz-Versicherung, den Kaufvertrag und die Quittungen der Gebühren, die man an die Behörden gezahlt hat. Dieser Prozess kann sich jedoch sehr in die Länge ziehen. Die Lebenskosten und der Lebensstandard variieren stark, je nachdem. So ist das Leben in Moskau, St. Petersburg und anderen Großstädten um ein Vielfaches teurer als in den ländlichen Regionen, was sich auch in den Löhnen spiegelt.
In Russland herrscht eine Visumspflicht. Allgemein gilt, dass der Reisepass, mit dem man einreist, mindestens noch sechs Monate nach dem Einreisedatum gültig sein muss. Zudem muss man über eine Krankenversicherung verfügen und sich bei der zuständigen Migrationsbehörde melden, wenn man länger als sieben Tage im Land verbringt, was jedoch entweder vom Gastgeber übernommen wird, z.B. dem Hotel, in dem man wohnt, oder demjenigen, der einen eingeladen hat. Die Beantragung eines Visums ist nur in Absprache mit dem Konsulat der Russischen Föderation in Deutschland möglich. Es gibt zwei Arten von Touristenvisa, die beide einen Aufenthalt von maximal einem Monat erlauben, wobei man entweder ein- oder zweimal in das Land einreisen darf. Für diese Visa benötigt man seinen Reisepass, wiederum mindestens sechs Monate nach Einreise noch gültig, den Antrag, ein Passbild, das auf den Antrag geklebt wird, die Einladung oder Reisebestätigung, eine anerkannte Krankenversicherung und einen Nachweis über das regelmäßige Einkommen. Geschäftsvisa werden nur gegen das Vorlegen des Originals und einer Kopie der eigenen Firma für Selbstständige erlassen oder mit einem Arbeitsvertrag oder der Entsendung auf eine Dienstreise für Angestellte. Die Einsendung der Unterlagen per Post ist nicht möglich, man muss entweder persönlich vorstellig werden oder sich via Internet bewerben. Bei der Einreise erhält man eine Migrationskarte, die man bei der Ausreise wieder abgeben muss.
Sollte man länger als einen Monat in Russland bleiben will, so benötigt man eine Genehmigung für zeitweiligen Aufenthalt in Russland (GZA). Die Zahl dieser Genehmigungen ist jährlich begrenzt, was den Erhalt zusätzlich erschwert. Sollte man die GZA erhalten, so braucht man keine Arbeitserlaubnis mehr und kann nach einem Jahr eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragen, die fünf Jahre lang gültig ist und unbegrenzt verlängert werden kann. Mit der GZA kann man seinen Wohnsitz jedoch nicht nach eigenem Ermessen wechseln und muss innerhalb von zwei Monaten nach dem Ablauf des ersten Aufenthaltsjahres nachweisen, dass man eine Wohnung und einen Arbeitsplatz hat. Die Anforderungen für diese Genehmigung sind vielfältig: man muss ein Formular auf Russisch zweimal ausfüllen, Kopien vom Reisepass, der Heirats- und Geburtsurkunde (für Kinder unter 18 Jahren) von der russischen Botschaft beglaubigen lassen und einen negativen HIV-Test mitsamt von der Botschaft beglaubigter Übersetzung vorlegen. Dasselbe gilt für Bescheinigungen, dass man nicht betäubungsmittelsüchtig ist und nicht unter Lepra, Tuberkulose, Syphilis, Lymphogranolum und Schanker leidet. Außerdem benötigt man eine offizielle Bescheinigung, dass man der russischen Sprache mächtig ist und sich in der russischen Geschichte und Rahmengesetzgebung auskennt. Nach einem Jahr Aufenthalt mit der GZA kann man eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragen. Hat man diese erhalten, so muss man jährlich nachweisen, dass man einen Wohnsitz in Russland hat. Grundsätzlich ist es immer ratsam, seine wichtigsten Dokumente, wie Arbeitszeugnisse, vor der Ausreise übersetzen zu lassen, damit man sie kurzfristig bereitstellen kann, sollte dies gefordert werden.
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