Warum der Unterschied wichtig ist

Wer seine Dokumente für Behörden, Universitäten oder Arbeitgeber ins Ausland einreichen möchte, stößt schnell auf Begriffe wie „beglaubigte Übersetzung“, „zertifizierte Übersetzung“ oder „amtliche Übersetzung“. Viele Kundinnen und Kunden sind verunsichert: Wann brauche ich eine teure beglaubigte Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer – und wann reicht eine günstigere, aber trotzdem offizielle Übersetzung aus?

Berlin Translate erklärt in diesem Artikel den Unterschied zwischen zertifizierten und beglaubigten (amtlichen) Übersetzungen in Deutschland und zeigt, wie Sie mit unserer Agentur Geld sparen können, ohne auf Qualität zu verzichten.


Was ist eine beglaubigte (amtliche) Übersetzung?

In Deutschland spricht man juristisch korrekt von einer „bestätigten Übersetzung“, umgangssprachlich „beglaubigte Übersetzung“.

Wesentliche Merkmale:

  • Die Übersetzung wird von einem gerichtlich beeidigten bzw. ermächtigten Urkundenübersetzer angefertigt.
  • Der Übersetzer bestätigt mit Unterschrift und Stempel die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung im Vergleich zum Original.
  • Diese Form der Übersetzung wird von Ämtern, Gerichten, Standesämtern, Notaren und vielen Bildungseinrichtungen ausdrücklich verlangt.

Typische Anwendungsfälle:

  • Geburts‑, Heirats‑ und Scheidungsurkunden
  • Zeugnisse, Diplome und Studiennachweise
  • Meldebescheinigungen, Führungszeugnisse, Gerichtsbeschlüsse

Da beglaubigte Übersetzungen eine rechtliche Beweiskraft haben, sind sie in der Regel aufwendiger und kostenintensiver als normale Übersetzungen.


Was ist eine „zertifizierte“ oder offizielle Übersetzung?

Der Begriff „zertifizierte Übersetzung“ wird im Markt häufig unterschiedlich verwendet. Im Kern geht es um Folgendes:

  • Die Übersetzung wird von einem qualifizierten Fachübersetzer angefertigt, der die Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung schriftlich bestätigt (z. B. per Übersetzererklärung oder Agenturstempel).
  • Es handelt sich nicht um eine gerichtliche Beglaubigung im Sinne einer beeidigten Urkundenübersetzung, sondern um eine fachlich geprüfte, professionelle Übersetzung mit offizieller Bestätigung des Übersetzungsbüros.
  • Für viele Zwecke – etwa für Arbeitgeber im Ausland, private Hochschulen, Versicherungen oder interne Unternehmensprozesse – reicht eine solche zertifizierte/offizielle Übersetzung vollkommen aus und wird ausdrücklich akzeptiert.

Der große Vorteil: Die Kosten sind deutlich niedriger als bei einer beglaubigten Übersetzung, da keine gerichtliche Beeidigung und kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand erforderlich sind.


Kostenunterschiede: Warum eine offizielle Übersetzung oft ausreicht

Beglaubigte Übersetzungen werden häufig pro Dokument oder pro Normzeile abgerechnet und beinhalten neben der reinen Übersetzungsarbeit auch die Beglaubigung, Stempel und ggf. Versand. Dadurch liegen die Preise pro Seite deutlich über denen einer normalen oder zertifizierten Übersetzung.

Eine von einem Übersetzungsbüro „zertifizierte“ bzw. offiziell bestätigte Übersetzung ist in der Regel günstiger, weil:

  • keine Beeidigung vor Gericht erforderlich ist,
  • der Übersetzer zwar qualifiziert, aber nicht zwingend vereidigt sein muss,
  • der Prozess schneller und administrativ einfacher abläuft.

Für Kundinnen und Kunden bedeutet dies:

  • Wenn eine Behörde ausdrücklich eine „beglaubigte Übersetzung“ oder „Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer“ verlangt, benötigen Sie eine bestätigte/beglaubigte Übersetzung.
  • Wenn lediglich eine „offizielle Übersetzung“ oder „Übersetzung ins Deutsche/Englische“ ohne den Zusatz „beglaubigt“ gefordert ist, reicht meist eine zertifizierte Übersetzung durch ein professionelles Übersetzungsbüro vollkommen aus – und ist deutlich günstiger.

Wie Berlin Translate beide Lösungen anbietet

Berlin Translate ist ein etabliertes Übersetzungsbüro in Berlin mit einem großen Netzwerk aus Fachübersetzern und gerichtlich beeidigten Urkundenübersetzern. Dadurch können wir sowohl beglaubigte Übersetzungen als auch günstigere zertifizierte/offizielle Übersetzungen anbieten.

1. Beglaubigte Übersetzungen mit vereidigten Übersetzern

  • Anfertigung durch öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzer für zahlreiche Sprachkombinationen (z. B. Deutsch–Englisch, Deutsch–Französisch).
  • Vollständige Übereinstimmung mit den Anforderungen deutscher Gerichte, Standesämter, Ausländerbehörden und Hochschulen.
  • Stempel, Unterschrift, Beglaubigungsvermerk sowie – falls nötig – Beifügung der Originale oder beglaubigter Kopien.

Diese Variante ist ideal, wenn auf dem Merkblatt der Behörde explizit „beglaubigte Übersetzung“ oder „beeidigter Übersetzer“ gefordert wird.

2. Zertifizierte / offizielle Übersetzungen von Berlin Translate – die kostengünstige Alternative

  • Professionelle Fachübersetzungen durch erfahrene Übersetzer mit Spezialisierung (z. B. Recht, Medizin, Technik, akademische Dokumente).
  • Schriftliche Bestätigung von Berlin Translate, dass die Übersetzung vollständig und inhaltlich korrekt ist – ideal als „offizielle Übersetzung“ für Unternehmen, Arbeitgeber, private Hochschulen und internationale Partner.
  • Deutlich niedrigere Preise im Vergleich zu beglaubigten Urkundenübersetzungen, insbesondere bei längeren Dokumenten wie Arbeitszeugnissen, Lebensläufen, Gutachten oder Verträgen.

So können Sie genau die Übersetzungsart wählen, die Sie wirklich benötigen – ohne unnötig hohe Kosten für eine Beglaubigung zu zahlen, wenn diese gar nicht vorgeschrieben ist.


Wann welche Art der Übersetzung wählen?

Beglaubigte Übersetzung sinnvoll, wenn:

  • auf dem Antragsformular steht: „beglaubigte Übersetzung“ oder „Übersetzung durch einen beeidigten/vereidigten Übersetzer“,
  • es um Personenstandsurkunden (Geburts‑, Heiratsurkunde), Gerichtsurteile, notarielle Verträge oder Einwanderungsunterlagen geht.

Zertifizierte/offizielle Übersetzung ausreichend, wenn:

  • ein Arbeitgeber, eine private Hochschule oder ein Unternehmen lediglich eine „Übersetzung ins Deutsche/Englische“ verlangt,
  • es um Lebensläufe, Arbeitszeugnisse, Referenzen, Geschäftsunterlagen, Webseiten oder Marketingmaterial geht,
  • Sie eine hochwertige Übersetzung mit professioneller Bestätigung des Übersetzungsbüros benötigen, jedoch ohne gerichtliche Beglaubigung.

Im Zweifel können Sie Berlin Translate das Merkblatt der jeweiligen Stelle zusenden – wir beraten Sie kostenlos, welche Art der Übersetzung in Ihrem Fall wirklich erforderlich ist.


Fazit: Berlin Translate – hochwertige Übersetzung, passende Form und fairer Preis

Der Unterschied zwischen zertifizierter/offizieller Übersetzung und beglaubigter Übersetzung ist entscheidend für Kosten, Anerkennung und Bearbeitungszeit. Mit Berlin Translate haben Sie einen Partner, der beide Varianten anbietet und genau weiß, welche Form Ihre Unterlagen für deutsche und internationale Stellen benötigen.

Ob Sie eine kostengünstige, offiziell bestätigte Übersetzung für Bewerbungen im Ausland oder eine rechtssichere beglaubigte Übersetzung für Behörden und Gerichte brauchen – Berlin Translate findet die passende Lösung für Ihr Projekt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen