Kostenübernahme für Dolmetscher und Übersetzungskosten für Einwanderer und Auswanderer
Wenn Sie als Einwanderer in Deutschland leben, kann es schwierig sein, mit den Behörden und Ämtern zu kommunizieren, insbesondere wenn Sie die deutsche Sprache nicht vollständig beherrschen. In solchen Fällen kann die Inanspruchnahme eines Dolmetschers oder einer Übersetzungsdienstleistung unerlässlich sein.
Aber was ist, wenn Sie nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um die Kosten für einen Dolmetscher oder eine Übersetzungsdienstleistung zu tragen? In diesem Fall können Sie möglicherweise eine Kostenübernahme beantragen.
Das Jobcenter ist eine staatliche Organisation, die finanzielle Unterstützung für Personen bietet, die arbeitslos oder finanziell benachteiligt sind. Wenn Sie in einer solchen Situation sind und eine Dolmetscher- oder Übersetzungsdienstleistung benötigen, können Sie möglicherweise eine Kostenübernahme vom Jobcenter beantragen.
Doch wie funktioniert das? Hier kommt Berlin Translate ins Spiel. Wir sind ein Übersetzungsbüro in Berlin, das sich auf die Bereitstellung von Übersetzungs- und Dolmetscherdienstleistungen spezialisiert hat. Wir bieten unseren Kunden auch Unterstützung bei der Beantragung von Kostenübernahmen durch das Jobcenter.
Unser Team von erfahrenen Übersetzern und Dolmetschern kann Ihnen bei der Beantragung der Kostenübernahme durch das Jobcenter helfen. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung der notwendigen Dokumente und Unterlagen und stellen sicher, dass Ihr Antrag vollständig und korrekt ist.
Unser Ziel ist es, Ihnen zu helfen, die Kosten für Dolmetscher- oder Übersetzungsdienstleistungen zu tragen, damit Sie sich auf Ihre Integration in die deutsche Gesellschaft konzentrieren können. Wir haben jahrelange Erfahrung in der Zusammenarbeit mit dem Jobcenter und wissen, wie man den Antragsprozess reibungslos und effektiv gestaltet.
Wenn Sie eine Dolmetscher– oder Übersetzungsdienstleistung benötigen und Unterstützung bei der Beantragung einer Kostenübernahme durch das Jobcenter benötigen, kontaktieren Sie uns bei Berlin Translate. Unser erfahrenes Team steht Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützt Sie bei allen Ihren Übersetzungs- und Dolmetscherbedürfnissen.
Kontaktdaten der Jobcenter in Berlin
Bezirk | Adresse | Telefon | Öffnungszeiten |
---|---|---|---|
Mitte | Jobcenter Berlin Mitte | Oranienburger Straße 154, 10117 Berlin | 030 246 246 246 |
Charlottenburg-Wilmersdorf | Jobcenter Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf | Königstr. 66, 10717 Berlin | 030 246 246 246 |
Friedrichshain-Kreuzberg | Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg | Oranienstraße 103, 10999 Berlin | 030 246 246 246 |
Kreuzberg | Jobcenter Berlin Kreuzberg | Oranienstraße 103, 10999 Berlin | 030 246 246 246 |
Neukölln | Jobcenter Berlin Neukölln | Karl-Marx-Straße 135, 12043 Berlin | 030 246 246 246 |
Pankow | Jobcenter Berlin Pankow | Prenzlauer Allee 199, 10405 Berlin | 030 246 246 246 |
Reinickendorf | Jobcenter Berlin Reinickendorf | Flughafenstraße 65, 13407 Berlin | 030 246 246 246 |
Spandau | Jobcenter Berlin Spandau | Heerstraße 43, 13553 Berlin | 030 246 246 246 |
Steglitz-Zehlendorf | Jobcenter Berlin Steglitz-Zehlendorf | Bahnhofstraße 26, 12207 Berlin | 030 246 246 246 |
Treptow-Köpenick | Jobcenter Berlin Treptow-Köpenick | Alt-Treptow 17, 12049 Berlin | 030 246 246 246 |
Marzahn-Hellersdorf | Jobcenter Berlin Marzahn-Hellersdorf | Karl-Marx-Straße 127, 12681 Berlin | 030 246 246 246 |
Anmerkung:
- Die Öffnungszeiten können je nach Jobcenter variieren. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Besuch über die aktuellen Öffnungszeiten.
- Sie können das Jobcenter auch telefonisch oder per E-Mail erreichen. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Website des Jobcenters.
- Sie können auch einen Termin online buchen.
Kontaktdaten der Jobcenter in den 10 größten Städten Deutschlands
Stadt | Bezirk | Adresse | Jobcenter | Telefon | Öffnungszeiten |
---|---|---|---|---|---|
Berlin | Mitte | Oranienburger Straße 154, 10117 Berlin | Jobcenter Berlin Mitte | 030 246 246 246 | Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr, Donnerstag bis 18:00 Uhr |
Hamburg | Hamburg-Mitte | Ludwig-Erhard-Straße 1, 20459 Hamburg | Jobcenter Hamburg Mitte | 040 428 13 200 | Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr |
München | München-Mitte | Schwanthalerstraße 70, 80336 München | Jobcenter München Mitte | 089 551 94 0 | Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr |
Köln | Köln-Innenstadt | Gereonstraße 22, 50670 Köln | Jobcenter Köln Innenstadt | 0221 299 70 0 | Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr |
Frankfurt am Main | Frankfurt-Innenstadt | Neue Mainzer Straße 11, 60311 Frankfurt am Main | Jobcenter Frankfurt am Main Innenstadt | 069 212 33 0 | Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr |
Stuttgart | Stuttgart-Mitte | Rotebühlplatz 22, 70178 Stuttgart | Jobcenter Stuttgart Mitte | 0711 216 50 0 | Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr |
Düsseldorf | Düsseldorf-Mitte | Friedrichstraße 200, 40215 Düsseldorf | Jobcenter Düsseldorf Mitte | 0211 89 99 90 | Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr |
Essen | Essen-Mitte | Willy-Brandt-Platz 21, 45127 Essen | Jobcenter Essen Mitte | 0201 88 99 90 | Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr |
Leipzig | Leipzig-Mitte | Augustusplatz 10-11, 04109 Leipzig | Jobcenter Leipzig Mitte | 0341 123 45 0 | Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr |
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Anmerkung:
- Die Öffnungszeiten können je nach Jobcenter variieren. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Besuch über die aktuellen Öffnungszeiten.
- Sie können das Jobcenter auch telefonisch oder per E-Mail erreichen. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Website des Jobcenters.
- Sie können auch einen Termin online buchen.
Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Tableau:
- Die Spalte „Jobcenter“ wurde hinzugefügt, um die Jobcenter eindeutig zu identifizieren.
- Der Name „Jobcenter“ wurde in Großbuchstaben geschrieben, um ihn hervorzuheben.
Weitere Informationen:
- Die Jobcenter in Deutschland sind zuständig für die Arbeitsvermittlung und die Arbeitsförderung.
- Sie bieten eine Reihe von Leistungen an, darunter Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II, Berufsberatung und Weiterbildungsangebote.
- Die Kontaktdaten der Jobcenter in Ihrer Region finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.
Inanspruchnahme von Dolmetscher- und Übersetzungskosten
Ausgangssituation Dolmetscher- und Übersetzungsdienste
Im Rahmen der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union können Arbeitnehmer/innen in jedem Mitgliedsland eine Beschäftigung ohne Beschränkung aufnehmen. Damit nehmen auch Kunden/Kundinnen ohne ausreichende Deutsch-Kenntnisse die Dienste der BA in Anspruch. Für diesen Personenkreis soll jedoch der Zugang zu den Beratungs- und Sozialleistungen der BA nicht durch Sprachbarrieren erschwert werden. Daher können Dolmetscher- und Übersetzungsdienste im erforderlichen Umfang in Anspruch genommen werden.
Bei Erstkontakten (schriftlich und mündlich) sind notwendige Übersetzungen bzw. Dolmetscherdienste in jedem Fall von der BA bzw. dem jeweiligen Jobcenter zu veranlassen und zu erstatten.
Die Kosten für Übersetzungen von Schriftstücken sowie die Kosten für entsprechende Dolmetscherdienste werden in allen Fällen (also auch bei weiteren Kontakten) von Amts wegen übernommen. Dies gilt u.a. für Staatsangehörigen aus Staaten der EU (…),Staatenlose und Flüchtlinge, die in einem Mitgliedstaat der EU wohnen, ihre Familienangehörige und Hinterbliebene).
Kostenübernahme bei Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation
Wer in Deutschland einen Antrag auf die Anerkennung seines ausländischen Berufsabschlusses stellen möchte, muss gemäß § 5 im Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz – BQFG)mindesten seine im Ausland erworbenen Ausbildungsnachweise und Nachweise über einschlägige Berufserfahrung (Arbeitszeugnisse) in beglaubigter Übersetzung vorlegen, in manchen Fällen auch einen Identitätsnachweis. Bei reglementierten Berufen ist gemäß § 12 BQFG außerdem eine beglaubigte Übersetzung der Bescheinigung über die Berechtigung zur Berufsausübung im Ausbildungsstaat vorzulegen.
Bevor ein Antrag auf Berufsanerkennung gestellt wird, sollte mit der zuständigen Agentur für Arbeit beziehungsweise dem Jobcenter geklärt werden, ob die anfallenden Kosten übernommen werden können. Die Kostenübernahme ist besonders davon abhängig, ob eine Anerkennung des ausländischen Bildungsabschlusses für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist.
Für Arbeitslose und Arbeitsuchende können die Kosten für ein Anerkennungsverfahren, zum Beispiel die für Übersetzungen, Beglaubigungskopien und Gebühren, im Rahmen des sogenannten Vermittlungsbudgets übernommen werden.
Bei der Durchführung von Anerkennungsverfahren können Kosten entstehen, die von den Antragstellenden selbst zu tragen sind (zum Beispiel Gebühren für Übersetzungen und Beglaubigungen, Kosten für die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme). Die Agenturen für Arbeit beziehungsweise die Jobcenter übernehmen diese Ausgaben unter bestimmten Voraussetzungen.
Anerkennung in Deutschland
Bevor man also die Übersetzung seiner Zeugnisse in Auftrag gibt, lohnt es sich eventuell, mit der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter Rücksprache zu halten. Gerne stellen wir Ihnen für die Kostenübernahme eine Rechnung nach § 11 JVEG aus.