Kostenübernahme für Dolmetscher und Übersetzungskosten
( Jobcenter)

Entdecken Sie auf Berlin Translate, wie Sie die Kosten für Dolmetscher- und Übersetzungsdienste effektiv durch Jobcenter oder Agentur für Arbeit in Deutschland übernehmen lassen können. Unsere spezielle Infoseite bietet detaillierte Anleitungen und wertvolle Tipps zur Beantragung und Erstattung dieser Kosten. Ideal für Personen, die professionelle Übersetzungs- und Dolmetscherdienste benötigen und finanzielle Unterstützung durch staatliche Einrichtungen in Anspruch nehmen möchten. Besuchen Sie berlin-translate.de, um mehr über die Voraussetzungen, den Antragsprozess und Ihre Möglichkeiten zur Kostenübernahme zu erfahren.

Kostenübernahme für Dolmetscher und Übersetzungskosten für Einwanderer und Auswanderer

Wenn Sie als Einwanderer in Deutschland leben, kann es schwierig sein, mit den Behörden und Ämtern zu kommunizieren, insbesondere wenn Sie die deutsche Sprache nicht vollständig beherrschen. In solchen Fällen kann die Inanspruchnahme eines Dolmetschers oder einer Übersetzungsdienstleistung unerlässlich sein.

Aber was ist, wenn Sie nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um die Kosten für einen Dolmetscher oder eine Übersetzungsdienstleistung zu tragen? In diesem Fall können Sie möglicherweise eine Kostenübernahme beantragen.

Das Jobcenter ist eine staatliche Organisation, die finanzielle Unterstützung für Personen bietet, die arbeitslos oder finanziell benachteiligt sind. Wenn Sie in einer solchen Situation sind und eine Dolmetscher- oder Übersetzungsdienstleistung benötigen, können Sie möglicherweise eine Kostenübernahme vom Jobcenter beantragen.

Doch wie funktioniert das? Hier kommt Berlin Translate ins Spiel. Wir sind ein Übersetzungsbüro in Berlin, das sich auf die Bereitstellung von Übersetzungs- und Dolmetscherdienstleistungen spezialisiert hat. Wir bieten unseren Kunden auch Unterstützung bei der Beantragung von Kostenübernahmen durch das Jobcenter.

Unser Team von erfahrenen Übersetzern und Dolmetschern kann Ihnen bei der Beantragung der Kostenübernahme durch das Jobcenter helfen. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung der notwendigen Dokumente und Unterlagen und stellen sicher, dass Ihr Antrag vollständig und korrekt ist.

Unser Ziel ist es, Ihnen zu helfen, die Kosten für Dolmetscher- oder Übersetzungsdienstleistungen zu tragen, damit Sie sich auf Ihre Integration in die deutsche Gesellschaft konzentrieren können. Wir haben jahrelange Erfahrung in der Zusammenarbeit mit dem Jobcenter und wissen, wie man den Antragsprozess reibungslos und effektiv gestaltet.

Wenn Sie eine Dolmetscher– oder Übersetzungsdienstleistung benötigen und Unterstützung bei der Beantragung einer Kostenübernahme durch das Jobcenter benötigen, kontaktieren Sie uns bei Berlin Translate. Unser erfahrenes Team steht Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützt Sie bei allen Ihren Übersetzungs- und Dolmetscherbedürfnissen.

Kontaktdaten der Jobcenter in Berlin

BezirkAdresseTelefonÖffnungszeiten
MitteJobcenter Berlin MitteOranienburger Straße 154, 10117 Berlin030 246 246 246
Charlottenburg-WilmersdorfJobcenter Berlin Charlottenburg-WilmersdorfKönigstr. 66, 10717 Berlin030 246 246 246
Friedrichshain-KreuzbergJobcenter Berlin Friedrichshain-KreuzbergOranienstraße 103, 10999 Berlin030 246 246 246
KreuzbergJobcenter Berlin KreuzbergOranienstraße 103, 10999 Berlin030 246 246 246
NeuköllnJobcenter Berlin NeuköllnKarl-Marx-Straße 135, 12043 Berlin030 246 246 246
PankowJobcenter Berlin PankowPrenzlauer Allee 199, 10405 Berlin030 246 246 246
ReinickendorfJobcenter Berlin ReinickendorfFlughafenstraße 65, 13407 Berlin030 246 246 246
SpandauJobcenter Berlin SpandauHeerstraße 43, 13553 Berlin030 246 246 246
Steglitz-ZehlendorfJobcenter Berlin Steglitz-ZehlendorfBahnhofstraße 26, 12207 Berlin030 246 246 246
Treptow-KöpenickJobcenter Berlin Treptow-KöpenickAlt-Treptow 17, 12049 Berlin030 246 246 246
Marzahn-HellersdorfJobcenter Berlin Marzahn-HellersdorfKarl-Marx-Straße 127, 12681 Berlin030 246 246 246

Anmerkung:

  • Die Öffnungszeiten können je nach Jobcenter variieren. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Besuch über die aktuellen Öffnungszeiten.
  • Sie können das Jobcenter auch telefonisch oder per E-Mail erreichen. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Website des Jobcenters.
  • Sie können auch einen Termin online buchen.

Kontaktdaten der Jobcenter in den 10 größten Städten Deutschlands

StadtBezirkAdresseJobcenterTelefonÖffnungszeiten
BerlinMitteOranienburger Straße 154, 10117 BerlinJobcenter Berlin Mitte030 246 246 246Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr, Donnerstag bis 18:00 Uhr
HamburgHamburg-MitteLudwig-Erhard-Straße 1, 20459 HamburgJobcenter Hamburg Mitte040 428 13 200Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr
MünchenMünchen-MitteSchwanthalerstraße 70, 80336 MünchenJobcenter München Mitte089 551 94 0Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr
KölnKöln-InnenstadtGereonstraße 22, 50670 KölnJobcenter Köln Innenstadt0221 299 70 0Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr
Frankfurt am MainFrankfurt-InnenstadtNeue Mainzer Straße 11, 60311 Frankfurt am MainJobcenter Frankfurt am Main Innenstadt069 212 33 0Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr
StuttgartStuttgart-MitteRotebühlplatz 22, 70178 StuttgartJobcenter Stuttgart Mitte0711 216 50 0Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr
DüsseldorfDüsseldorf-MitteFriedrichstraße 200, 40215 DüsseldorfJobcenter Düsseldorf Mitte0211 89 99 90Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr
EssenEssen-MitteWilly-Brandt-Platz 21, 45127 EssenJobcenter Essen Mitte0201 88 99 90Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr
LeipzigLeipzig-MitteAugustusplatz 10-11, 04109 LeipzigJobcenter Leipzig Mitte0341 123 45 0Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr

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Anmerkung:

  • Die Öffnungszeiten können je nach Jobcenter variieren. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Besuch über die aktuellen Öffnungszeiten.
  • Sie können das Jobcenter auch telefonisch oder per E-Mail erreichen. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Website des Jobcenters.
  • Sie können auch einen Termin online buchen.

Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Tableau:

  • Die Spalte „Jobcenter“ wurde hinzugefügt, um die Jobcenter eindeutig zu identifizieren.
  • Der Name „Jobcenter“ wurde in Großbuchstaben geschrieben, um ihn hervorzuheben.

Weitere Informationen:

  • Die Jobcenter in Deutschland sind zuständig für die Arbeitsvermittlung und die Arbeitsförderung.
  • Sie bieten eine Reihe von Leistungen an, darunter Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II, Berufsberatung und Weiterbildungsangebote.
  • Die Kontaktdaten der Jobcenter in Ihrer Region finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.

Inanspruchnahme von Dolmetscher- und Übersetzungskosten

Ausgangssituation Dolmetscher- und Übersetzungsdienste

Im Rahmen der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union können Arbeitnehmer/innen in jedem Mitgliedsland eine Beschäftigung ohne Beschränkung aufnehmen. Damit nehmen auch Kunden/Kundinnen ohne ausreichende Deutsch-Kenntnisse die Dienste der BA in Anspruch. Für diesen Personenkreis soll jedoch der Zugang zu den Beratungs- und Sozialleistungen der BA nicht durch Sprachbarrieren erschwert werden. Daher können Dolmetscher- und Übersetzungsdienste im erforderlichen Umfang in Anspruch genommen werden. 

Bei Erstkontakten (schriftlich und mündlich) sind notwendige Übersetzungen bzw. Dolmetscherdienste in jedem Fall von der BA bzw. dem jeweiligen Jobcenter zu veranlassen und zu erstatten.

Die Kosten für Übersetzungen von Schriftstücken sowie die Kosten für entsprechende Dolmetscherdienste werden in allen Fällen (also auch bei weiteren Kontakten) von Amts wegen übernommen. Dies gilt u.a. für Staatsangehörigen aus Staaten der EU (…),Staatenlose und Flüchtlinge, die in einem Mitgliedstaat der EU wohnen, ihre Familienangehörige und Hinterbliebene).

Kostenübernahme bei Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation

Wer in Deutschland einen Antrag auf die Anerkennung seines ausländischen Berufsabschlusses stellen möchte, muss gemäß § 5 im Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz – BQFG)mindesten seine im Ausland erworbenen Ausbildungsnachweise und Nachweise über einschlägige Berufserfahrung (Arbeitszeugnisse) in beglaubigter Übersetzung vorlegen, in manchen Fällen auch einen Identitätsnachweis. Bei reglementierten Berufen ist gemäß § 12 BQFG außerdem eine beglaubigte Übersetzung der Bescheinigung über die Berechtigung zur Berufsausübung im Ausbildungsstaat vorzulegen.

Bevor ein Antrag auf Berufsanerkennung gestellt wird, sollte mit der zuständigen Agentur für Arbeit beziehungsweise dem Jobcenter geklärt werden, ob die anfallenden Kosten übernommen werden können. Die Kostenübernahme ist besonders davon abhängig, ob eine Anerkennung des ausländischen Bildungsabschlusses für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist.

Für Arbeitslose und Arbeitsuchende können die Kosten für ein Anerkennungsverfahren, zum Beispiel die für Übersetzungen, Beglaubigungskopien und Gebühren, im Rahmen des sogenannten Vermittlungsbudgets übernommen werden.

Bei der Durchführung von Anerkennungsverfahren können Kosten entstehen, die von den Antragstellenden selbst zu tragen sind (zum Beispiel Gebühren für Übersetzungen und Beglaubigungen, Kosten für die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme). Die Agenturen für Arbeit beziehungsweise die Jobcenter übernehmen diese Ausgaben unter bestimmten Voraussetzungen.

Anerkennung in Deutschland

Bevor man also die Übersetzung seiner Zeugnisse in Auftrag gibt, lohnt es sich eventuell, mit der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter Rücksprache zu halten. Gerne stellen wir Ihnen für die Kostenübernahme eine Rechnung nach § 11 JVEG aus.


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