Häufig gestellte Fragen zu beglaubigten Übersetzungen

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu beglaubigten Übersetzungen

Wann ist eine Beglaubigung nötig?

Eine beglaubigte Übersetzung kann unter anderem bei folgenden Dokumenten, die Sie bei Behörden einreichen müssen, nötig sein:

  • Geburtsurkunden, Ledigkeitsbescheinigungen, Heiratsurkunden, Scheidungsurkunden
  • Dokumente für die Einbürgerung
  • Pässe, Visabescheinigungen und Wohnsitzbescheinigungen
  • Schulzeugnisse, Ausbildungszeugnisse und Arbeitszeugnisse
  • Verträge wie Arbeitsvertrag, Kaufvertrag und Kreditvertrag
  • Statuten und Handelsregisterauszug

Wie viel kostet eine beglaubigte Übersetzung?

Es gibt keine Faustregel für die Preisberechnung. In der Regel sind in Deutschland 2 Berechnungsformen gültig: Zeilenpreis bzw. Wortpreis: Beglaubigte Übersetzungen werden in Deutschland in der Regel nach dem Zeilenpreis ermittelt, der, je nach Schwierigkeitsgrad der Sprache, bei ca. 1,00 Euro netto anfängt. Pauschalpreis: Da es sich bei dem Ausgangstext oftmals um ein offizielles Dokument handelt (z. B. ZeugnisseUrkunden, Firmenbuchauszüge etc.), das eingescannt wird oder in Papierform vorliegt, kann die Textmenge manchmal nicht exakt ermittelt werden. Daher wird diese grob geschätzt und so ein Pauschalpreis für die Dienstleistung ermittelt.

Welche Dokumente können beglaubigt werden?

Es können lediglich öffentliche Urkunden von Behörden mit der Apostille beglaubigt, bzw. von den Auslandsvertretungen legalisiert werden. Um öffentliche Urkunden handelt es sich z.B. bei Personenstandsurkunden, gerichtlichen und notariellen Urkunden, Bescheinigungen der Verwaltungsbehörden. Zu den privaten Urkunden gehören etwa das eigenhändige Testament, formlose Kaufverträge oder Vollmachten. Um private Urkunden mir der Apostille, bzw. mittels der Legalisation beglaubigen lassen zu können, müssen diese durch einen Notar beurkundet werden. Hierdurch entsteht eine öffentliche Urkunde.

Wo sollten Sie Ihre Dokumente Übersetzen lassen?

Bei Übersetzungen von Dokumenten ist Vorsicht geboten, da manche Länder zusätzlich zur Beglaubigung der Urkunde, die Beglaubigung der Übersetzung verlangen. Wenn Sie die Dokumente in dem Land übersetzen lassen, in welchem Sie die Unterlagen vorlegen werden, können Sie sich sicher sein, dass die Übersetzungen akzeptiert werden.

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