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Der Steuerbescheid ist ein schriftliches oder elektronisches Dokument, das Auskunft über die festgesetzte Steuer nach Steuerart, den Zeitraum und den Betrag gibt. Anhand des Steuerbescheides können Steuerpflichtige (§ 33 Abs. 1 AO) feststellen, wer die Steuer schuldet und ob sie Steuerrückzahlungen erhalten und wenn ja, wie hoch diese ausfallen. Die Festsetzung und Erhebung von Steuern erfolgt gemäß des nationalen Steuerrechts. Das bedeutet, dass jeder Steuerbescheid, je nach Herkunftsland, Unterschiede mit sich bringen kann. Das Wohnen und Arbeiten im Ausland ist schon lange keine Seltenheit mehr und daher steigt auch der Bedarf an Übersetzungen für Steuerbescheide stetig.
Das Steuerrecht sieht viele unterschiedliche Arten von Steuern vor, die in regelmäßigen Abständen vom Finanzamt erhoben werden müssen. Nach der Steuerfestsetzung erhält man für die zutreffenden Steuerarten auch einen Steuerbescheid. Welche das sind, unterscheidet sich im Einzelfall. Hier ist eine Auflistung häufig zutreffender Steuerarten.
Der Steuerbescheid gibt unter anderem Auskunft über die Höhe der Einkünfte, der Sozialabgaben und der zu zahlenden Steuern. Diese Informationen werden beispielsweise angefordert, wenn man:
Wenn einer dieser Fälle zutriff, das Original des Steuerbescheids aber nicht in der Amtssprache verfasst ist, braucht man eine Übersetzung in die jeweilige Sprache.
Da es sich bei dem Steuerbescheid um ein amtliches Dokument handelt, braucht man eine beglaubigte Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer. Berlin Translate arbeitet mit einem Netzwerk an hochqualifizierten Übersetzer*innen und deckt damit 200 Sprachkombinationen und 50 Fachgebiete ab. Für die beglaubigte Übersetzung Ihres Steuerbescheids wählen wir daher nur Übersetzer*innen aus, die neben der sprachlichen Eignung auch umfangreiche Kenntnisse im Steuerrecht mitbringen. Denn die Anwendung von Fachtermini in unterschiedlichen Sprachen zu beherrschen, ist hier besonders wichtig. Dadurch können wir eine fehlerfreie und qualitativ hochwertige Übersetzung garantieren. Wenden Sie sich also gern an unser Übersetzungsbüro!
ACHTUNG: Wenn Sie nach der beglaubigten Übersetzung Ihres Dokumentes eine Legalisierung benötigen, teilen Sie uns dies bitte mit, damit wir den richtigen Übersetzer auswählen können. Die Legalisierung einer beglaubigten Übersetzung bestätigt die Echtheit der Unterschrift und des beeidigten Übersetzers/der beeidigten Übersetzerin. Legalisierungen werden vom zuständigen Landgericht ausgestellt, also von dem Gericht, an dem der Übersetzer registriert ist.
Fordern Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag für eine beglaubigte Übersetzung von einem der Berliner Gerichte und Notare ermächtigten Übersetzer an. Unsere Staatlich geprüften Übersetzer fertigen beglaubigte Übersetzungen an, die weltweit anerkannt sind. Bei Bedarf bieten wir auch beglaubigte Übersetzungen, übersetzt durch vereidigte Übersetzer im Zielland, an. Für eine Übersetzung ins Türkische können wir zum Beispiel einen unserer vereidigten Übersetzer in der Türkei einsetzen.
Amtlich beglaubigte Übersetzungen zu niedrigen Kosten, online & schnell. Unsere beglaubigten Übersetzungen werden weltweit ausschließlich von vereidigten Übersetzern durchgeführt, die über eine Zulassung zur rechtsgültigen Übersetzung und Beglaubigung von Dokumenten verfügen.
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Für Geschäftsreisende oder für Erasmus-Studierende, die ins Ausland reisen möchten, ist es oft notwendig, einen negativen Covid-Test, der nicht älter als drei Tagen ist, und eine beglaubigte Übersetzung des Tests vorweisen zu können. Zögern Sie nicht, unseren Expressübersetzungsdienst für beglaubigte Übersetzungen ab 60 EUR pro Seite in Anspruch zu nehmen.
Im Prinzip ist es immer besser, das Original zu sehen. Dies ist jedoch nicht immer notwendig. Sie können den Text zunächst per E-Mail als Anhang versenden und erst beim Abholen das Original vorlegen. So können Sie von uns ein Angebot mit Preis und Lieferzeit erhalten. Bei Ihrem Termin machen wir eine Kopie des Originals und heften sie an die Übersetzung. Auf der Übersetzung steht (in deutscher oder englischer Sprache): “Das Original lag zur Übersetzung vor”.
Wir empfehlen Ihnen, umgehend eine Kopie des verlorenen Dokuments anzufordern. Dies wird Ihnen nützlich sein. Wenn Sie das Original aber nicht haben (im Falle von Verlust oder Beschädigung), übersetzen wir die Kopie, vermerken aber auch dann auf der Übersetzung, dass diese von einer Kopie übersetzt wurde und das Original nicht verfügbar war. Oft reicht es für die Behörden aus, wenn Sie das Original später vorlegen können.
Eine Ausfertigung ist eine Abschrift der Urschrift einer Urkunde und ist zwingend mit einem Ausfertigungsvermerk zu versehen (§ 49 Abs. 1 Beurkundungsgesetz). Sie können jederzeit weitere Ausfertigungen bei uns erhalten. Sie zahlen dann nur einen Minimalpreis für Kopien und Aufwand. Berlin Translate bewahrt alle beglaubigten Übersetzungen (Ausgangs- und Zielsprache) mindestens 5 Jahre lang auf.
Leider nicht. Beglaubigte Übersetzungen sind offizielle Dokumente und müssen einer strengen Qualitätskontrolle unterzogen werden. Daher muss die Übersetzung von dem beglaubigten Übersetzer Wort für Wort mit dem Originaltext verglichen werden und die Kosten für das Korrekturlesen sind genauso hoch wie die Übersetzung selbst. Für längere Dokumente können wir Ihnen jedoch einen Rabatt anbieten.
Beglaubigte Übersetzungen sind grundsätzlich unbefristet gültig. Für Geburtsurkunden oder Führungszeugnisse verlangen die Ämter jedoch eine aktuelle Kopie. In diesem Fall ist eine neue beglaubigte Übersetzung erforderlich. Wir empfehlen Ihnen daher, sich vorher bei den zuständigen Behörden zu erkundigen. Wenn Sie eine aktualisierte beglaubigte Übersetzung innerhalb von 5 Jahren benötigen, können wir Ihnen einen Vorzugstarif anbieten.
Die beglaubigte Übersetzung von Dokumenten dauert zirka 2-3 Werktage, aber das kann je nach Sprachkombination und Umfang des Auftrags variieren. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Anfragen für beglaubigte Übersetzungen im Voraus vorzubereiten und Ihren Auftrag schnell zu bezahlen. Für beglaubigte Express-Übersetzungen fallen zusätzliche Kosten an.
Wussten Sie es?
So lange zahlt die Menschheit schon Steuern
Steuern gibt es schon seit sehr langer Zeit – mindestens seit 5.000 Jahren. Der Gedanken, einen Teil des privaten Vermögens auf die Gemeinschaft umzuverteilen, reicht bis ins 3. Jahrtausend vor Christus zurück.
Die ersten Belege über staatliche Abgaben findet man in Ägypten in Form einer Erntesteuer. Auch die Römer hatten schon ein sehr erfolgreiches Steuersystem, denn ihre Kriege und Eroberungen waren kostspielig. Im Mittelalter gab es die sogenannte Abgabe des Zehnts, die ab dem 6. Jahrhundert nach Christi vor allem von der Kirche einverlangt wurde – also eine frühe Form der Kirchensteuer. Menschen mussten zu Beginn noch Erträge aus ihrem Grundbesitz abführen, später dann Geld. Wer weder Grund noch Boden besaß, musste körperliche Arbeit leisten.
Seit dem 19. Jahrhundert hat sich in Deutschland dann eine Steuerverwaltung entwickelt, aus der die Steuer, wie wir sie heute kennen, hervorgegangen ist.
Machen Sie sich die kulturellen Unterschiede zwischen den Ländern bewusst und beginnen Sie bereits mit der Planung Ihrer Reise. Wir kümmern uns um die beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente.
Mehr erfahrenWährend unsere vereidigten Übersetzer Ihre offizielle Übersetzung vorbereiten, finden Sie viele Tipps, wie Sie einen Job und eine Unterkunft im Ausland finden können.
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