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Schweden ist, genau wie alle anderen skandinavischen Länder, ein beliebtes Auswanderungsziel der Deutschen, wobei die kurzen Sommer jedoch durchaus abschreckend wirken können. Dennoch sind der hohe Lebensstandard und das Sozialsystem besonders für junge Familien interessant. Es ist recht einfach, eine Aufenthaltsgenehmigung und Personennummer zu beantragen. Letztere wird auf vielen Formularen benötigt und ist essenziell für das Leben in Schweden. Die Aufenthaltsgenehmigung erhält man beim Einwanderungsamt, wo man seinen Personalausweis oder Reisepass und einen Nachweis über ein ausreichendes Einkommen oder ausreichende finanzielle Rücklagen vorlegen muss. Hat man seine Aufenthaltsgenehmigung, kann man problemlos die Personennummer beim Steueramt beantragen. Allgemein gibt es in Schweden verhältnismäßig wenig Wohnraum, da der Großteil der Schweden Eigentumswohnungen oder Häuser bevorzugt. Die Suche lässt sich über das Internet durchführen, ist jedoch vergleichsweise schwierig aufgrund des mangelnden Angebots.
Der Arbeitsmarkt in Schweden ist besonders attraktiv für Ärzte und Krankenpfleger, Psychologen, Hebammen, Lehrer, Mechaniker, Elektriker und andere Handwerker sowie Informatiker. Auch die Suche nach Arbeitsplätzen lässt sich von Deutschland aus via Internet durchführen. Viele Arbeitgeber haben sich mittlerweile auch auf ausländische Arbeitskräfte eingestellt und bieten ihnen Schwedischkurse auf Kosten des Unternehmens an. Die Eröffnung eines Kontos in Schweden ist mit einem Personalausweis oder Reisepass, der Aufenthaltsgenehmigung und Personennummer ohne weitere Probleme möglich. Die Anmeldung eines Autos muss innerhalb von einer Woche nach der Einführung geschehen. Dafür benötigt man die Bestätigung des schwedischen TÜVs, dass das Auto straßentüchtig ist, und benötigt dann nur noch die Fahrzeugpapiere und den Kaufvertrag. Wichtige Dokumente sollten generell übersetzt werden, sollte man sie jemals dringend brauchen. Dies umfasst Arbeitszeugnisse, das Abiturzeugnis, die Heirats- und Geburtsurkunde und viele weitere Dokumente.
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Im Prinzip ist es immer besser, das Original zu sehen. Dies ist jedoch nicht immer notwendig. Sie können den Text zunächst per E-Mail als Anhang versenden und erst beim Abholen das Original vorlegen. So können Sie von uns ein Angebot mit Preis und Lieferzeit erhalten. Bei Ihrem Termin machen wir eine Kopie des Originals und heften sie an die Übersetzung. Auf der Übersetzung steht (in deutscher oder englischer Sprache): “Das Original lag zur Übersetzung vor”.
Wir empfehlen Ihnen umgehend eine Kopie des verlorenen Dokuments anzufordern. Es könnte Ihnen nützlich sein. Wenn Sie das Original aber nicht haben (im Falle von Verlust oder Beschädigung), übersetzen wir die Kopie, vermerken aber auch dann auf der Übersetzung, dass sie von einer Kopie übersetzt wurde und das Original nicht verfügbar war. Oft reicht es für die Behörden aus, wenn Sie das Original später vorlegen können.
Eine Ausfertigung ist eine Abschrift der Urschrift einer Urkunde und ist zwingend mit einem Ausfertigungsvermerk zu versehen (§ 49 Abs. 1 Beurkundungsgesetz). Sie können jederzeit weitere Ausfertigungen bei uns erhalten. Sie zahlen dann nur einen Minimalpreis für Kopien und Aufwand. Berlin Translate bewahrt alle beglaubigten Übersetzungen (Ausgangs- und Zielsprache) mindestens 5 Jahre lang auf.
Leider nicht. Beglaubigte Übersetzungen sind offizielle Dokumente und müssen einer strengen Qualitätskontrolle unterzogen werden. Daher muss die Übersetzung von dem beglaubigten Übersetzer Wort für Wort mit dem Originaltext verglichen werden und die Kosten für das Korrekturlesen sind genauso hoch wie die Übersetzung selbst. Für längere Dokumente können wir Ihnen jedoch einen Rabatt anbieten.
Beglaubigte Übersetzungen sind grundsätzlich unbefristet gültig. Für Geburtsurkunden oder Führungszeugnisse verlangen die Ämter jedoch eine aktuelle Kopie. In diesem Fall ist eine neue beglaubigte Übersetzung erforderlich. Wir empfehlen Ihnen daher, sich vorher bei den zuständigen Behörden zu erkundigen. Wenn Sie eine aktualisierte beglaubigte Übersetzung innerhalb von 5 Jahren benötigen, können wir Ihnen einen Vorzugstarif anbieten.
Die beglaubigte Übersetzung von Dokumenten dauert zirka 2-3 Werktage, aber das kann je nach Sprachkombination und Umfang des Auftrags variieren. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Anfragen für beglaubigte Übersetzungen im Voraus vorzubereiten und Ihren Auftrag schnell zu bezahlen. Für beglaubigte Express-Übersetzungen fallen zusätzliche Kosten an.
Machen Sie sich die kulturellen Unterschiede zwischen den Ländern bewusst und beginnen Sie bereits mit der Planung Ihrer Reise. Wir kümmern uns um die beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente.
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