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Warum ist sie wichtig?
Ohne diese Anerkennung:
– Hat das Kind rechtlich keinen Vater (nur die Mutter ist anerkannt)
– Hat der Vater keine Rechte oder Pflichten
– Erhält das Kind eventuell nicht den Nachnamen oder die Staatsangehörigkeit des Vaters
Nach erfolgreicher Anerkennung kann der Vater:
– Das gemeinsame Sorgerecht beantragen (wenn beide Eltern zustimmen)
– Auf der Geburtsurkunde eingetragen werden
– Unterhalt leisten
– Seine Staatsangehörigkeit weitergeben (in bestimmten Fällen)
Wo kann man die Vaterschaft in Berlin anerkennen lassen?
Sie können einen Termin zur Vaterschaftsanerkennung vereinbaren bei:
1. Jugendamt (Beistandschaft) – die häufigste und kostenlose Option
2. Standesamt – z. B. bei der Geburtsanzeige
3. Notar oder Familiengericht – kostenpflichtige Alternative bei besonderen Situationen
Das zuständige Jugendamt finden Sie unter service.berlin.de.
Erforderliche Dokumente
– Gültige Ausweisdokumente beider Elternteile
– Geburtsurkunde des Kindes (falls bereits geboren)
– Schwangerschaftsbescheinigung (falls das Kind noch nicht geboren ist)
– Meldebescheinigung in Berlin
– Beglaubigte Übersetzung ausländischer Dokumente ins Deutsche
– Falls zutreffend: Heiratsurkunden, Scheidungsurteile, Sorgerechtsnachweise
Wann sollte man die Vaterschaft anerkennen?
Am besten vor der Geburt des Kindes, insbesondere bei internationalen Paaren. Die Anerkennung kann auch nach der Geburt erfolgen, sollte aber vor der Beantragung des Sorgerechts oder eines Passes abgeschlossen sein.
Was kostet die Vaterschaftsanerkennung?
– Beim Jugendamt: kostenlos
– Beim Standesamt: meist kostenlos, evtl. geringe Gebühren
– Beim Notar: ca. 30–60 €
– Für beglaubigte Übersetzungen: 35–85 € pro Seite
Gemeinsames Sorgerecht (Sorgerechtserklärung)
Wenn beide Eltern das Sorgerecht gemeinsam ausüben möchten, müssen sie zusätzlich eine Sorgerechtserklärung abgeben. Diese kann gleichzeitig beim Jugendamt erfolgen.
Wie buche ich einen Termin?
Online über das Berliner Serviceportal: https://service.berlin.de
Wählen Sie dort den Dienst „Vaterschaftsanerkennung beurkunden“ und Ihren Bezirk.
Müssen Dokumente übersetzt werden?
Ja. Alle Dokumente, die nicht auf Deutsch sind, müssen in einer beglaubigten Übersetzung (durch einen vereidigten Übersetzer) vorgelegt werden. Meist wird sowohl das PDF als auch das Original verlangt.
Zusammenfassung: Schritt für Schritt
1. Alle erforderlichen Dokumente sammeln
2. Falls nötig: beglaubigte Übersetzungen anfertigen lassen
3. Termin beim Jugendamt oder Standesamt buchen
4. Beide Eltern erscheinen persönlich
5. Erklärung unterschreiben
6. (Optional) Sorgerechtserklärung abgeben
7. Beurkundete Unterlagen erhalten
Brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung?
Wir bieten Ihnen:
– Beglaubigte PDF-Übersetzung innerhalb von 24–48 h für 35 €
– Vereidigte Übersetzung mit Postversand für 85 €
Senden Sie uns einfach Ihren Scan per E-Mail, und wir beginnen sofort.
Letzter Tipp
Je früher Sie die Vaterschaftsanerkennung erledigen, desto einfacher werden alle weiteren Schritte wie Pass, Visum oder Sorgerecht. Da Berliner Ämter oft ausgelastet sind, empfehlen wir eine frühzeitige Terminbuchung.
