AGB's übersetzen lassen

AGB

AGB’s übersetzen lassen ab nur 0,08 EUR pro Wort

Sie wollen Ihre Leistungen und Produkte im Ausland anbieten und benötigen daher eine Übersetzung Ihrer AGB? Wir arbeiten mit einem Team aus Fachübersetzern und Korrektoren, die qualitativ hochwertige juristische Übersetzungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstellen.

Die AGB in Deutschland

Das deutsche Verbraucherrecht gilt als eines der strengsten und sieht beispielsweise ein Rückgaberecht von 14 Tagen vor. Bei Verkäufen über Onlineshops an Privatpersonen gelten dabei immer die AGB des Landes, in dem der Verkäufer seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat und natürlich ist es notwendig die AGB zu übersetzen, um Kunden aus dem Ausland darüber zu informieren, welche Bedingungen gelten.

Die in den AGB festgelegten Regeln sind relativ frei, solange sie mit den Texten des Handelsgesetzes übereinstimmen. Das Gesetz erwähnt jedoch auch die zwingenden Bedingungen, die darin enthalten sein müssen.

Für die Erstellung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen empfehlen wir Ihnen, einen auf Gesellschafts- und Handelsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren. Letzterer wird seine Erfahrung nutzen können, um Ihnen einen vollständigen Text anzubieten, der Ihren Erwartungen entspricht und Sie in allen geschäftlichen Situationen schützt. Darüber hinaus ist die bloße Übernahme der von Ihnen angepassten AGB eines Konkurrenten nicht nur gefährlich, wenn Sie sich nicht vollständig an deren Inhalt und vor allem deren Folgen halten, sondern trägt auch nicht zum guten Ruf Ihres Unternehmens bei.

INTERNATIONALE TÄTIGKEIT: ÜBERSETZUNG VON AGB’S

Sie sind nicht offiziell verpflichtet, Ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen ins Englische oder eine andere Sprache übersetzen zu lassen. Als Grundlage für Geschäftsverhandlungen zielen die AGB darauf ab, für alle Kunden und Interessenten verständlich zu sein. Deshalb ist es vorzuziehen, sie ins Englische, die Geschäftssprache par excellence, zu übersetzen, um eventuelle Unklarheiten zu beseitigen.

ZUSTIMMUNG DER AGB

Um bei geschäftlichen Verhandlungen und Transaktionen gültig zu bleiben, erfordern die AGB die gegenseitige Zustimmung beider Parteien. Folglich können die AGB im Falle einer Streitigkeit zwischen dem Unternehmen und seinem Kunden nicht verwendet werden, wenn es keinen Beweis für ihre informierte Annahme gibt. Der vom Kunden unterzeichnete schriftliche Liefernachweis der AGB zeigt, dass er sie gesehen, gelesen und akzeptiert hat.

Für E-Commerce-AGBs akzeptiert das Bürgerliche Gesetzbuch die Verwendung elektronischer Mittel für die Präsentation der AGBs.

Die Website muss jedoch so gestaltet sein, dass ihre Lektüre und die Zustimmung des Kunden gewährleistet ist. Der Klick darf dann die Signatur ersetzen. Der Prozess einiger Händler-Websites, die nur einen einfachen Hyperlink zur Einsicht in die AGB zum Zeitpunkt des Kaufs anbieten, wird jedoch immer noch als ausreichender Beweis kritisiert. Es ist ratsam, sich nach den technischen Mitteln zu erkundigen, die die Zugänglichkeit der allgemeinen Verkaufsbedingungen ermöglichen. Andernfalls sind sie für die andere Partei nicht bindend. Ebenso können Sie bei ausländischen Kunden durch die Bereitstellung des Dokuments in der französischen Version und die Übersetzung ins Englische den Verdacht auf Unklarheiten bezüglich Ihrer Bedingungen erwecken.

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