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Aufenthaltsrecht im Ausland – Wie lange darf ich mich im Ausland aufhalten?

Sie haben vor für kurze Zeit ins Ausland zu gehen um dort zu Arbeiten oder Urlaub zu machen? Hier erfahren Sie wie lange Sie sich im Ausland aufhalten dürfen und was sie zum Thema Aufenthaltsrecht beachten müssen.

Aufenthaltsrecht von drei Monaten

In Bürger der europäischen Union darf man sich bis zu drei Monaten in den EU-Ländern, Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz aufhalten. Dazu benötigt man nur den Reisepass oder den Personalausweis.

Aufenthaltsrecht über 3 Monate

Soll der Aufenthalt jedoch länger als drei Monate dauern gelten für sie administrative Pflichten und sie müssen sich im Gastland anmelden. Die benötigten Dokumente müssen möglicherweise beglaubigt sein. Zu den benötigten Dokumenten gehören der Nachweis über die finanziellen Mittel und einen Arbeitsvertrag im Zielland (Nicht für Selbstständige). Erkunden Sie sich bei den örtliche Behörden welche Dokumente sie noch alles benötigen und was Sie noch beachten sollten.

Dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung

Sobald Sie sich länger als 5 Jahre ununterbrochen in einem anderem Land aufhalten, erhalten Sie eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung, welche alle 10 Jahre erneuert werden muss. Dies gilt auch für Familienangehörige aus nicht EU-Ländern solange sie ebenfalls 5 Jahre bei dem EU-Bürger leben. Verliert dieser jedoch sein Aufenthaltsrecht, erlischt dies auch für die Familienangehörigen, welche jedoch ein eigenes Aufenthaltsrecht erwerben können wenn sie erwerbstätig sind und ein ausreichendes Einkommen verdienen.

Aufenthaltsrecht in Nicht EU-Ländern

In Ländern außerhalb der EU gelten jedoch andere Regelungen. Informationen finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Botschaft des Landes wie auf der Seite des auswärtigen Amtes.

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