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Arbeitslosigkeit – Jobsuche im Ausland

Die 4 Grundfreiheiten des Europäischen Binnenmarktes haben unsere Arbeitswelt grundlegend geprägt und verändert. Leben, studieren und arbeiten im Ausland ist Normalität geworden. Ob Erasmus, EU-Daten-Roaming oder die Europäische Krankenversicherungskarte – es gibt viele Möglichkeiten, von der EU zu profitieren. Auch für Menschen, die in Deutschland von Arbeitslosigkeit betroffen sind, bietet die Aussicht auf einen Job im Ausland einen Ausweg. Doch wie können sich von Arbeitslosigkeit betroffene Personen die Jobsuche im Ausland finanzieren?

Hat man bei einer Jobsuche im Ausland Anspruch auf Arbeitslosengeld?

EU-Bürger, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind, können im EU-Ausland Arbeitslosengeld beziehen, sofern sie dort auf Jobsuche sind.Die Auszahlung erfolgt durch das EU-Land, in dem man zuletzt gearbeitet hat. Nehmen wir Deutschland als Beispiel: Wenn eine arbeitslose Person aus Deutschland zur Jobsuche nach Frankreich geht, bezieht sie Arbeitslosengeld (ALG 1) von der deutschen Agentur für Arbeit. Der Betrag entspricht dem, den die Person auch in Deutschland erhalten würde und ist somit unabhängig von den Lebenshaltungskosten in Frankreich. In der Regel erhalten Betroffene die Leistungen drei Monate lang, in Ausnahmefällen bis zu maximal sechs. Hierzu muss ein Antrag auf Verlängerung beim zuständigen Arbeitsamt gestellt werden.

Wichtig! Für das ALG 2 gelten strengere Vorschriften. Empfänger dürfen zwar vorübergehend das Ausland besuchen, müssen aber einen festen Wohnsitz in Deutschland haben. Ein Umzug ins Ausland für die Jobsuche bei Arbeitslosigkeit finanziert das Jobcenter also nicht.

Wie bekommt man Arbeitslosengeld für die Jobsuche im Ausland?

Bevor man für seine Jobsuche ins Ausland geht, muss man 

  • sich bei der Agentur für Arbeit persönlich arbeitslos gemeldet und Anspruch auf Arbeitslosengeld haben 
  • der Agentur mindestens vier Wochen zur Verfügung gestanden haben, damit diese eine Stelle im Inland finden kann
  • das Formular DP U2 beantragt und erhalten haben

Nach der Ankunft im EU-Land muss man

  • sich innerhalb von sieben Tagen bei der zuständigen Stelle melden
  • das Formular einreichen
  • zu Melde- und Kontrollterminen erscheinen

Welche Dokumente braucht man?

Für Bewerbungsgespräche und Behördengänge im Ausland sollte man möglichst gut vorbereitet sein. Denn eine neue Umgebung und fremde Sprachen, können schon herausfordernd genug sein. Da möchte man sich meist nicht noch mit zusätzlichen bürokratischen Hindernissen herumschlagen. Achten also darauf, dass ihr die folgenden Dokumente vorweisen könnt:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Internationaler Impfausweis
  • Nachweis über eine Krankenversicherung 
  • Lebenslauf
  • Internationaler Führerschein

Außerdem müssen wahrscheinlich alle Dokumente in der Amtssprache des Ziellandes vorliegen. Da es sich hierbei um amtliche Dokumente handelt, braucht man eine beglaubigte Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer.

 

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